Beschluss
• 15.09.2019
• Fraktion
Keine Rückübertragung eines Geländes am Berghof an die Stadt mit Grundsteuerverpflichtung
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Beschlussvorlage wird wie folgt ergänzt: „Die Rückübertragung erfolgt nur, wenn sie grunderwerbssteuerfrei erfolgen kann.“ Begründung: Die grundsätzliche Überlegung, das Areal ...