Wohnen in Maintal bezahlbar halten

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

In Ziffer 1, Satz 4 werden die Worte „mit EnEV minus 10“ durch „nach EnEV“ ersetzt.

In Ziffer 2 wird am Ende ergänzt:
„Dies muss für die MIG finanzneutral gestaltet werden.“

Ziffer 3 wird gestrichen.

Begründung:

Bereits jetzt sind die Anforderungen nach der EnEV an den Wohnungsbau sehr hoch. Jede weitere Verschärfung der Energiestandards erhöht die Baukosten und erschwert damit die Schaffung von bezahlbaren Wohnraum. Primäres Ziel des Maintaler Wohnraumförderungskonzeptes ist es aber gerade, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Deshalb sollte dieses Konzept nicht durch zusätzliche Auflagen, die so nicht erforderlich sind, belastet werden.

Der Bau von klimaneutralen Wohnraum ist zwar ein wichtiger Baustein der künftigen Baumaßnahmen, aber dies darf nicht dazu führen, dass die MIG in finanzielle Mitleidenschaft gezogen wird. Deshalb ist bei allen geplanten Maßnahmen darauf zu achten, dass diese nicht zulasten der MIG gehen. Deren übergeordnetes Ziel ist es, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen und dafür die notwendigen finanziellen Ressourcen zu besitzen. Das muss auch die Stadtverordnetenversammlung mit ihren Beschlüssen sicherstellen.

Darüber hinaus kann es nicht Aufgabe der Stadt sein, Mieten jenseits der Wohngeldzahlungen zu fördern, der auf die Modernisierung von Wohnungen abstellt. Dies gilt auch dahingehend, dass nicht jedes Mietverhältnis durch die Stadt unterstützt werden muss, gerade dann, wenn die Mieter ein ausreichendes Einkommen haben. Deshalb ist die Ziffer 3 der Vorlage zu streichen.