Fahrräder und Autos müssen koexisiteren

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Ziffer 1 der Vorlage wird gestrichen.

In Ziffer 2, letzter Satz werden hinter den Worten „Hierbei sind“ die Worte „nach Möglichkeit“ ergänzt.

In Ziffer 5 der Vorlage werden die Worte „“die PKW-Stellplätze reduziert und durch“ durch das Wort „zusätzliche“ und das Wort „ersetzt“ durch das Wort „geschaffen“ ersetzt.

Ziffer 6 wird gestrichen.

Ziffer 7 wird gestrichen.

Ziffer 8, Satz 1 wird wie folgt neu gefasst:
„Der P+R-Parkplatz in Maintal Ost, Südseite werden zusätzliche gesicherte, beleuchtete, überdachte und gut einsehbare Fahrradabstellplätze errichtet.“

Begründung:

Die Entwicklung der Mobilität wird nicht dadurch vorangetrieben, dass ein Verkehrsmittel zu Lasten eines anderen Verkehrsmittels gefördert wird. Es geht vielmehr darum, dass die Verkehrsmittel gleichberechtigt nebeneinander existieren können und ihre jeweiligen Stärken ausspielen können. Gerade beim Fahrradverkehr muss es deshalb darum gehen, ihm weitere infrastrukturelle Angebote zu machen.

Die Stadt kann sich nicht darauf konzentrieren, Radwege zu errichten. Deshalb ist die in Ziffer 1 vorgesehene Prioritätensetzung nicht angebracht. Es ist wichtig, dass Radwege errichtet oder saniert werden, aber genauso wichtig ist, dass dort wo Straßen gebaut werden müssen, dass dies geschieht, beispielsweise in Neubaugebieten. Die Ziffer 1 der Vorlage hebelt faktisch den gesamten Verkehrsentwicklungsplan aus.

Es wird nicht überall möglich sein, Fahrradwege getrennt von Auto- und Fußgängerwegen zu schaffen. Dies erlauben teilweise die Straßenquerschnitte gar nicht, selbst wenn man Straßen in Einbahnstraßen umwandeln würde. Deshalb ist diese absolute Forderung durch die Worte „nach Möglichkeit“ zu relativieren.

In Ziffer 5 sollen PKW und Fahrräder gegeneinander ausgespielt werden. Sie ist nicht zielführend. Es geht darum, ein Mehr an Fahrradstellplätzen zu schaffen. Dies darf nicht automatisch zu Lasten des PKWs gehen. Entsprechend ist der Text der Vorlage anzupassen.

E-Bikes haben eine lange Laufzeit, die ausreicht, um übliche Radtouren mit zuhause geladenen Fahrrädern zu bewältigen. Es ist auch sehr unwahrscheinlich, dass E-Bikes für längere Zeit (unbeaufsichtigt) an öffentlichen Plätzen stehen gelassen werden. Deshalb ist es nicht zielführend, öffentliche Ladestationen für E-Bikes zu errichten, die von der MWG unterhalten werden. Deshalb ist Ziffer 6 zu streichen.

Die Erfahrungen in anderen Städten zeigen, dass der Betrieb von Leihfahrrädern ein komplexes und mit vielen Behinderungen im öffentlichen Raum verbundenes Geschäft ist. Innerhalb von Maintal haben die Bürger, die Radfahren, eigene Räder, mit denen sie auch zu den zentralen Punkten kommen können, wie beispielsweise die Bahnhöfe. Wichtiger als die Bereitstellung von Leihfahrrädern ist deshalb die Verbesserung der Mitnahmemöglichkeiten für eigene Fahrräder in den Zügen und die Ausweitung der Abstellmöglichkeiten. Daher ist Ziffer 7 zu streichen.

Auch in Ziffer 8 werden PKW und Fahrräder gegeneinander ausgespielt. Dies ist zu vermeiden. Daher ist eine Umformulierung der Vorlage vorzunehmen mit dem Ziel, dass zusätzliche Fahrradstellplätze entstehen.