Mit dem Wahlrecht spiel man nicht!
Stellungnahme zum Urteil des Hessischen Staatsgerichtshofs zum Kommunalwahlrecht
„Heute ist ein guter Tag für die Hessischen Wähler,“ begrüßt der Maintaler FDP-Fraktionsvorsitzende Thomas Schäfer das Urteil des Hessichen Staatsgerichtshofs zum Kommunalwahlrecht. Das Gericht hatte die Gesetzesänderung der schwarz-roten Regierung für verfassungswidrig erklärt, wonach das Auszählungsverfahren von D’Hont wieder eingeführt werden sollte. Dieses Verfahren begünstigt die stärkeren Parteien und benachteiligt die kleineren Parteien und Wählervereinigungen. „Der Versuch von CDU und SPD, sich Vorteile in der Kommunalwahl zu verschaffen, ist kläglich gescheitert,“ führt Thomas Schäfer weiter aus und verweist darauf, dass jede abgegebene Stimme den gleichen Einfluss auf das Wahlergebnis haben müsse. Mit D’Hont wäre dies nicht der Fall gewesen, wie der Staatsgerichtshof in seinem Urteil belegt hat.
„Gerade in Maintal mit seinen vielen Wählervereinigungen ist dieses Urteil von Bedeutung,“ macht Thomas Schäfer deutlich, dass die Stadt von der Vielfalt seiner politischen Repräsentanz profitiert. Der Fraktionsvorsitzende, der in seiner Zeit als Landtagsabgeordneter auch kommunalpolitischer Sprecher der FDP-Landtagsfraktion war, bekräftigt, dass es wichtig ist, dass die Wähler nicht den Eindruck haben dürfen, ihr Votum hätte keinen Einfluss. „Mit dem Wahlrecht spielt man nicht, erst recht nicht um den eigenen Machtvorteil zu sichern,“ wirft der Maintaler FDP-Fraktionsvorsitzende abschließend der Landesregierung von CDU und SPD ein erneutes grobes Foulspiel gegenüber der kommunalen Selbstverwaltung vor.
