Keine Bebauungspläne für Kleingärten

FDP Maintal lehnt Aufstellungsbeschlüsse für Kleingärtenbebauungspläne ab

Legalitätsprüfung hat Vorrang vor Reglementierung

„Die beabsichtigte Aufstellung von Bebauungsplänen für Kleingärten in allen vier Maintaler Stadtteilen ist vollkommen ungenügend!“ kündigt der FDP-Stadtverordnete Thomas Wehmeyer die Ablehnung der Magistratsvorlagen zur Einleitung von 11 Bebauungsplanverfahren an. Hintergrund des Vorstoßes des Magistrates ist der mittlerweile Jahrzehnte alte und immer wieder angestrebte Versuch, die Schrebergärtenanlagen in den Außenbezirken der Stadtteile zu beseitigen, die dem ein oder anderen Hauptamtlichen ein Dorn im Auge sind.

„Bislang konnte nur aufgrund des Einschreitens des jeweiligen Landrates verhindert werden, dass entsprechende Abrissverfügungen erlassen wurden.“ ruft der FDP-Ortsvorsitzende Klaus Gerhard in Erinnerung, dass es bereits viele Vorstöße zur Beseitigung von Kleingärten gegeben hat. Um hier ein für alle Mal Rechtssicherheit zu schaffen, wurde der Magistrat mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 16.11.2015 beauftragt, entsprechende Bebauungspläne für die Außenbereichsanlagen aufzustellen. „Dabei sollte nach dem Ansinnen der FDP-Stadtverordneten das Vorhandene weitgehend legalisiert werden.“ führt Klaus Gerhard weiter aus, dass es den Freien Demokraten immer darum gegangen ist, den Nutzern der Kleingärten endlich Rechtssicherheit zu geben.

„Stattdessen werden jetzt Bebauungspläne für lediglich 20% der betroffenen Außenflächen vorgelegt. Mit anderen Worten 80% der vorhandenen Gärten wären demnach illegal und müssten zurückgebaut werden.“ interpretiert Thomas Wehmeyer die nur partielle Umsetzung des Stadtverordnetenbeschlusses. Zur Begründung wird vom Magistrat angeführt, dass sich in allen Stadtteilen in wertvollen und geschützten Landschaftsteilen Gartennutzungen angesiedelt hätten. Für einen Großteil der Gärten ist diese Einschätzung nach Meinung der FDP nicht zutreffend. „Der überwiegende Teil der Gärten war seinerzeit keinesfalls auf wertvollen oder geschützten Böden errichtet worden.“ stellt der FDP-Stadtverordnete fest und führt weiter aus: „Vielmehr wurden die Flächen in denen die Gärten liegen erst nachträglich als Landschafts- oder Naturschutzgebiete -Ausgleichsflächen für den Frankfurter Flughafen- ausgewiesen und die Gartenbesitzer haben die betreffenden Flächen überhaupt erst durch entsprechende Pflege aufgewertet!“

Mit den hier jetzt ausgearbeiteten Vorlagen wird für die FDP-Fraktion klar, welche Absichten der Stadtrat tatsächlich verfolgt: Die Vorlagen dienen nicht dem Schutz und der Erhaltung der Natur, sondern richten sich in erster Linie gegen die Bürger und Bürgerinnen, die, mitunter seit Jahrzehnten, einen Kleingarten besitzen und pflegen. „Hinzu kommt, dass möglicherweise ein Großteil der Gärten ohnehin seinerzeit auch genehmigt worden waren.“ ist sich Klaus Gerhard rückblickend sicher und erinnert weiter daran, dass derartige Genehmigungen, als es die Stadt Maintal noch gar nicht gab, per Handschlag und mündlich erteilt wurden, wie es früher nun einmal so üblich war.

„Es ist Aufgabe des Magistrates, zunächst einmal eine Bestandsaufnahme vorzunehmen und abzuklären, wo bereits eine Legalität besteht bzw. wo und in welchem Umfang von den Befreiungsmöglichkeiten und Ausnahmen der HBO Gebrauch gemacht werden kann.“ so die beiden FDP-Stadtverordneten, die abschließend den Nutzern einen Vertrauensvorschuss gewähren: „Wir müssen davon ausgehen, dass alle eingezäunten Grundstücke im Landschaftsschutzgebiet zunächst legal sind, bis ihre Illegalität im jedem einzelnen Fall nachwiesen wurde.“