Fortführung der Planungen zum Maintalbad

Neufassung der Beschlussvorlage

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Beschlussvorlage wird wie folgt neu gefasst:

  1. Die Ergebnisse der Planung der Leistungsphase 3 zum Neubau des Maintalbades und die vom Magistrat vorgelegte FAQ-Liste werden zur Kenntnis genommen. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt insbesondere den vorgelegten Zeitplan zur Kenntnis und fordert den Magistrat auf, die Fertigstellung des Projektes bis Ende 2027 sicher zu stellen und hierfür rechtzeitig erforderliche Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung einzuholen.
  2. Die Stadtverordnetenversammlung stimmt der Fortsetzung der Planungen zum Neubau des Maintalbades in den Leistungsphasen 4 bis 7 unter den Maßgaben dieses Beschlusses zu. Die Einreichung des Bauantrages soll zum frühest möglichen Zeitpunkt erfolgen.
  3. Die Stadtverordnetenversammlung stellt fest, dass ihr Beschluss zu Drucksache 704/2022 zu den zu veranschlagenden Kosten für den Neubau des Maintalbades (38,4 Mio. € zzgl. Kosten für das Energiekonzept) weiter bestand hat. Eine Baukostenobergrenze von 45,4 Mio. € wird nicht festgelegt.
  4. Der Magistrat wird beauftragt, die Planungen des Bürgerbades fortzusetzen, mit der Maßgabe, dass das Freibad und der Sprungturm im ersten Bauabschnitt realisiert wird. (Variante A)
  5. Die Leistungsbeschreibung des Haushalts 2024 zum Produkt 60903 wird wie folgt verändert:
    • Es wird ein neues Investitionsprojekt „Maintalbad Reserve“ eingeführt, das mit 3,872 Mio. € in 2026 ausgestattet wird. In die Leistungsbeschreibung wird aufgenommen:
      „Für die Realisierung des Bürgerbad Maintal wird eine Reserve für mögliche Preissteigerungen eingesetzt. Hierzu werden im Jahr 2026 3,872 Mio. € bereitgestellt. Die Mittel werden mit einem Sperrvermerk versehen, über den die Stadtverordnetenversammlung frühestens nach Vorliegen der Ergebnisse für die Ausschreibung der Bauleistungen zum ersten Bauabschnitt entscheidet. Hierzu legt der Magistrat dar, inwieweit das Ausschreibungsergebnis von der Kostenberechnung abweicht.“
    • Im Investitionsprojet 60903-0003 „Neubau Maintalbad“ werden die Veranschlagten Mittel für 2026 um 3,872 Mio. € gemindert. Die Verpflichtungsermächtigung wird um 3,872 Mio. € gemindert. In der Leistungsbeschreibung wird ergänzt:
      „Das Projekt wird um die veranschlagten Mittel für die Projektreserve gekürzt. Diese werden in eigenen Investitionsprojekten abgebildet. Die veranschlagten Mittel dienen als Projektreserve gemäß Drucksache 1417/2024.“
  6. Für die Fortsetzung der Planung in den Leistungsphasen 5 bis 7 werden im Projekt 60903-0003 insgesamt 3.635 Tsd. € frei gegeben. Für die restlichen Mittel bleibt der Sperrvermerk bestehen. Über die Freigabe weiterer Mittel entscheidet die Stadtverordnetenversammlung nach Vorliegen der jeweiligen Ausschreibungsergebnisse für die einzelnen Gewerke. Hierzu legt der Magistrat jeweils einen Vergleich zwischen Kostenberechnung und Ausschreibungsergebnis vor.
  7. Der Magistrat berichtet der Stadtverordnetenversammlung spätestens zum Schuljahresbeginn 2024/25, wie der Schulträger den Schwimmunterricht für die Schulen organisiert, die gegenwärtig das Maintalbad nutzen.
  8. Der Magistrat berichtet der Stadtverordnetenversammlung über das Vorliegen der Förderbescheide zum SJK- und Swimm-Programm und deren Inhalte. Insbesondere zeigt er auf, welche Risiken sich aus dem Projektablauf für die Einhaltung des Förderzeitraums gemäß Förderbescheid ergeben.

Begründung:

Zu 1)   Die Ziffer 1 entspricht den Ziffern 3 und 5 der Magistratsvorlage und stellt lediglich die Kenntnisnahme der vorgelegten Dokumente dar. Ein wichtiger Bestandteil des Projektes ist der Zeitplan. Insbesondere ist die Fertigstellung des Projektes bis Ende 2027 eine Voraussetzung zur Erlangung der Förderung durch den Bund im Rahmen des SJK-Programms. Deshalb ist der Magistrat aufzufordern, der STVV die jeweils erforderlichen Beschlüsse rechtzeitig vorzulegen. Mit den in diesem Änderungsantrag vorgelegten Beschlussvorschlägen hat der Magistrat die Möglichkeit, zügig und ohne Unterbrechung das Projekt fortzusetzen.

Zu 2)   Mit der Zustimmung zur weiteren Planung wird der Weg zur Durchführung der Bauantrags- und Ausführungsplanung sowie der Einleitung der Vergabe der Baumaßnahmen (einschließlich des Abrisses des bestehenden Bades) eröffnet. Diese Zustimmung wird daran gekoppelt, dass die weiteren Maßgaben des Beschlusses berücksichtigt werden. Die nächsten Entscheidungen der Stadtverordnetenversammlung erfolgen dann beim Vorliegen der Vergabeergebnisse.

Zu 3)   Die Stadtverordnetenversammlung hat im September 2022 in Drucksache 704/2022 das Budget für den Neubau des Maintalbades festgelegt. Dies entspricht nicht der vom Magistrat dargestellten Baukostenobergrenze von 45,4 Mio. €, sondern lag bei 38,4 Mio. € zzgl. Dem Energiekonzept. Das Energiekonzept kostet laut Magistratsbericht vom 26.02.2024 insgesamt 2,1 Mio. € (inkl. Baunebenkosten). Damit liegt das Budget gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung bei 40,5 Mio. €. (Siehe auch beigefügte Präsentation) Dieser Sachverhalt ist von der STVV nochmals festzuhalten.

Zu 4)   Die Grundausrichtung der Anforderungen an das neue Maintalbad bestand in dem Bau eines Hallenbades (mit Cabriodach) und eines Freibades. Das Freibad ist unverzichtbar für die Attraktivität des Maintalbades und soll daher unmittelbar mit realisiert werden. Deshalb ist die Variante A zu realisieren. Die Variante B stellt dem Grunde nach nur ein verdeckter Verzicht auf das Freibad dar, da die Mittel in eine Reserve umgewandelt werden sollen. Die Variante A liegt bei aktuell berechneten 41,5 Mio. € und damit nur 1 Mio. über dem im September 2022 beschlossenem Budget.

Zu 5)   Die Beschlüsse zum Maintalbad sollen ebenfalls durch Änderungen der Leistungsbeschreibung im Haushalt 2024 abgebildet werden. Insbesondere sollen die Mittel für die Reserve in ein eigenständiges Projekt überführt werden (Punkt a). Dieses Projekt wird gesperrt und soll frühestens nach Vorliegen der Ausschreibungsergebnisse zu den Bauleistungen für die Variante A von der STVV frei gegeben werden. Der Betrag von 3,9 Mio. € ergibt sich aus der Vorlage des Magistrates zu der Reserve in Variante A.

Im Punkt b wird das bestehende Projekt 60903-0003 „Neubau Maintalbad“ um die in dem Punkt a ausgewiesenen Betrag gekürzt und die Verpflichtungsermächtigung ebenfalls angepasst. Damit verbleibt ein Budget von 41,5 Mio. € für die Realisierung der Variante A. Nach Abzug der erwarteten Förderung von 7 Mio. € verbleibt damit eine investive Nettobelastung von 34,5 Mio. € bei der Stadt.

Zu 6)   Zum jetzigen Zeitpunkt ist lediglich die Freigabe der Mittel für die nächsten Leistungsphasen 5 (Ausführungsplanung), 6 (Vorbereitung der Vergabe) und 7 (Durchführung der Vergabe) erforderlich. Dies sind üblicherweise ca. 40% der Baunebenkosten, die mit 28% der anrechenbaren Baukosten ausgewiesen werden. Damit ergibt sich aktuell ein Mittelbedarf von 3,64 Mio. €. Über die Freigabe der Mittel zur Realisierung des Baus, einschließlich der damit verbundenen Baunebenkosten, ist erst bei Vorliegen der Ausschreibungsergebnisse zu entscheiden. Daher können diese Mittel auch weiterhin gesperrt bleiben. Die vom Magistrat vorgeschlagene vollständige Aufhebung des Sperrvermerks ist bei der Komplexität und Varianz des Projektes nicht angebracht. Die STVV soll zu jedem Zeitpunkt in der Lage sein, über den Fortgang des Projektes zu entscheiden. Eine Delegation der Entscheidung in den AfKIP erfolgt nicht.

Zu 7)   Die Schließung des Maintalbades wird über einen längeren Zeitraum die Durchführung des Schulschwimmens beeinflussen. Selbst wenn die Stadt nicht Schulträger ist, hat sie als Anbieter der Schwimminfrastruktur eine Verantwortung für das Schulschwimmen. Deshalb gehört es mindestens zum guten Ton, dass die Stadt sich darüber kundig macht, wie der Schulträger diese Übergangszeit gestaltet und der STVV darüber berichtet. Der große Teil der Schüler, die im Maintalbad das Schwimmen lernen, sind Maintaler Kinder.

Zu 8)   Der Magistrat legt in seinen FAQ dar, dass die Bewilligungsbescheide des SJK- und Swimm-Programms noch nicht vorliegen. Damit ist auch noch nicht bekannt, welche konkreten Festlegungen die Bescheide enthalten. Insbesondere ist unklar, ob die in den Ausschreibungsbedingungen vorgegebene Fertigstellung des Projektes bis 31.12.2027 bestand hat. Deshalb soll der Magistrat unmittelbar nach vorliegen der Bewilligungsbescheide der STVV hierüber berichten und mögliche Risiken darstellen, die sich aus den Bescheiden für das Projekt ergeben.

Hier die Entwicklung der Kosten: https://fdp-maintal.de/wp-content/uploads/sites/52/2024/04/Maintalbad_Kostenbruecke_A.pdf