Stellungnahme zum Beschäftigtendatenschutzgesetz

12.01.2013

„Klaus Seibert wirft mal wieder seine Empörungsmaschine an!“ weist der FDP-Fraktionsvorsitzende Thomas Schäfer die Kritik des WAM – Stadtverordneten zurück. Diese sei geprägt von der ideologisch verbohrten Ablehnung all dessen, was CDU und FDP beschließen, ohne dass Seibert damit einen Bezug zu den Tatsachen habe. Mit seinen Äußerungen schürt Seibert Ängste bei den Arbeitnehmern, die vollkommen fehl am Platz sind. Der liberale Politiker macht deutlich, dass mit dem neuen Gesetz zum Beschäftigtendatenschutz endlich Rechtsklarheit geschaffen wird, wie mit personenbezogenen Daten im Arbeitsverhältnis umgegangen werden darf. Grauzonen im geltenden Recht, die zu Bespitzelungsskandalen in der Vergangenheit geführt haben, wird es damit künftig nicht mehr geben.

Thomas Schäfer erläutert, dass nicht nur die heimliche Videoüberwachung verboten, sondern auch die offene Videoüberwachung endlich an gesetzliche Vorgaben gebunden und dadurch eingeschränkt werden soll. „Die vom WAM – Vertreter geäußerte Kritik, die offene Videoüberwachung werde ausgeweitet, ist schlicht falsch.“ so der FDP-Fraktionsvorsitzende. Videoüberwachung beispielsweise im Kassenbereich eines Supermarktes wird künftig daran zu messen sein, ob sie erforderlich ist und einem der gesetzlich abschließend genannten Zwecke dient. Keinesfalls dürfen die Daten aus einer Videoüberwachung zur allgemeinen Verhaltens- und Leistungskontrolle genutzt werden. Verboten wird auch jedwede Videoüberwachung in Umkleiden, Schlafräumen oder im Sanitärbereich.

„Auch bei Mitarbeiterdaten wird die Position der Arbeitnehmer verbessert.“ erklärt Thomas Schäfer, da diese nicht mehr anlasslos durchforstet werden dürfen. Schon bei Einstellungen wird die Datenerhebung an hohe Voraussetzungen geknüpft, so sind etwa Daten aus sozialen Netzwerken für den Arbeitgeber Tabu, es sei denn der Betroffene erlaubt es ausdrücklich. Diese Einwilligung im Arbeitsverhältnis ist aber nur noch in wenigen gesetzlich speziell festegelegten Fällen möglich. Explizit wird geregelt, dass eine verweigerte Einwilligung keine negativen Folgen haben darf. Das Gesetz gibt den Mindeststandard für alle Betriebe vor, der auch durch Betriebsvereinbarungen nicht unterschritten werden darf.

„Arbeitnehmer wie auch Arbeitgeber erhalten mit dem neuen Beschäftigtendatenschutzgesetz einen klaren Rechtsrahmen und Rechtssicherheit.“ hebt der FDP-Fraktionsvorsitzende, der auch für den Bundestag kandidiert, abschließend die Verbesserungen des Gesetzes hervor. Arbeitnehmer können künftig sicher sein, dass sie am Arbeitsplatz nicht willkürlich bespitzelt werden.