Kinderförderungsgesetz gut für die Maintaler Kitas

26.05.2013

Die Maintaler FDP-Stadtverordnete Ulrike Schmidt begrüßt den Beschluss des Landtages für ein neues Hessisches Kinderförderungsgesetz: „FDP und CDU haben die Weichen für mehr Geld, mehr Qualität und verbindliche Mindeststandards für die Kindertageseinrichtungen in Maintal gestellt!“ Nach Überzeugung der liberalen Politikerin wird es mit dem neuen Gesetz den Kindern in Maintal von der Kita bis zur Schule noch besser gehen. Besonders erfreut zeigt sich Ulrike Schmidt, dass die Regierungsfraktionen mit den vorgenommenen Änderungen die Anregungen aus der Anhörung aufgenommen, sowie die Befürchtungen von Eltern und Erzieher ernst genommen haben, die auch in Maintal geäußert wurden.

Die FDP-Politikerin weist auf die Präzisierung im beschlossenen Gesetz hin, dass Krippengruppen höchstens 12 Kinder umfassen dürfen. Weiterhin wird ein weiterer Betreuungsmittelwert von 50 Stunden geschaffen. Für Kinder, die länger als 45 Stunden in der Woche betreut werden, steht damit auch eine längere Betreuung durch eine Fachkraft zur Verfügung. „Diese Regelung trägt dem Anspruch vieler Eltern an längere Kinderbetreuung Rechnung und stärkt so die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.“ unterstreicht Ulrike Schmidt die Bedeutung dieser Änderung und führt weiter aus: „Für uns steht das Kind im Mittelpunkt, dafür muss nicht nur die Quantität des Angebotes stimmen, sondern auch die Qualität.“ Besonders erfreulich sei es daher, dass in Hessen zukünftig pauschal 15 Prozent der Ausfall- und Verteilzeiten der Erzieher erstmals durch das Land gefördert werden und erstmals die Umsetzung des Bildungs- und Erziehungsplans honoriert wird. Dies komme gerade den Maintaler Kitas zugute, die hier schon vorbildlich aufgestellt sind.

Wichtig ist der FDP-Stadtverordneten, dass die im Hessischen Kinderförderungsgesetz vorgenommene Änderung der Fördersystematik bewusst beibehalten wurde. Zukünftig folgt das Geld den Kindern, da somit Eltern mit der Wahl einer Kindertagesstätte über die Landesförderung mitentscheiden können. „Durch die zusätzliche Stärkung der Elternrechte können sich Eltern zukünftig zudem bewusster für oder gegen eine Einrichtung entscheiden.“ hebt die FDP-Politikerin den größeren Einfluss des Elternwillens hervor. Natürlich gibt dies auch Maintal noch stärker die Möglichkeit, sich durch sein qualitativ hochwertiges Angebot für Familien attraktiv zu machen. „Wir sind überzeugt davon, dass der von uns angeforderte Bericht des Magistrats zu den Auswirkungen des neuen Gesetzes belegen wird, dass Maintal sich dank des neuen Gesetzes noch besser stellt.“ formuliert Ulrike Schmidt ihre Erwartung an den Magistratsbericht zum Kinderförderungsgesetz, den die Stadtverordnetenversammlung auf Initiative der FDP angefordert hatte.

„SPD und Grüne haben in der gesamten Debatte um das neue Gesetzt hingegen ausschließlich Wahlkampf auf dem Rücken unserer Kinder betrieben.“ macht Ulrike Schmidt deutlich, dass beide Parteien bis heute sich nicht dazu geäußert haben, wie sie sich die Kinderbetreuung in Hessen konkret vorstellen. Die FDP hingegen investiere in die Kinderbetreuung, lege einheitliche Mindeststandards fest und fördere die Umsetzung des Bildungs- und Erziehungsplan. SPD und Grüne und damit auch der Maintaler Landtagskandidat Sebastian Maier stehen mit ihrer Ablehnung des neuen Kinderförderungsgesetzes dagegen weiterhin für uneinheitliche Standards, weniger Geld und weniger Zeit für die Kinder. „Dies ist nicht im Sinne der Maintaler Kinder und der Stadt Maintal.“ macht Ulrike Schmidt abschließend deutlich.