Zurückstellen des Bebauungsplans „Kleingärten auf dem Hahnes“
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Punkte 2 der Beschlussvorlage wird wie folgt geändert:
„Die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird zurückgestellt, bis die frühere Pla-nung einer innerstädtischen Umgehung des Kreuzungsbereichs zwischen Bischofs-heim und Hochstadt an der lichtzeichengeregelten Kreuzung der Querspange ent-schieden ist.“
Begründung:
Die genannte Fläche wurde zwar als B-Plan-Fläche im Zuge der 11 B-Pläne zur Klein-gartenumgestaltung mitbeschlossen, stellt aber einen Konflikt mit früheren Planun-gen einer Unterführung der Querspange dar. Da die Ampelkreuzung in Verbindung mit den weiteren Kreuzungsbereichen an der A66 eine zusätzliche Verzögerung des Verkehrsflusses während der Stoßzeiten darstellt und die innerstädtische Verkehrs-führung erheblich erschwert wurde schon im IVEP eine alternative Verkehrsführung angedacht. Um an dieser Stelle z.B. eine Unterführung zu bauen, sind die Fläche „Am Hahnes“ zur Ausgestaltung der Rampen unverzichtbar. Eine weitere Planung zur Durchführung des B-Planverfahrens ist daher zurückzustellen bis der Beschluss für eine Unterführung entschieden wurde.