Weitere Vorgehen in der Planung Rumpenheimer Weg

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Beschluss zum Umbau des Rumpenheimer Wegs wird zurückgestellt bis der Magistrat ein Verkehrskonzept für den kompletten Bereich zwischen Alt-Bischofsheim und Rumpenheimer Weg und der Allensteiner Straße/Zimmerseestraße ausgearbeitet und vorgestellt hat. Dieses Konzept beinhaltet die Ergebnisse der neu durchzuführenden Bürgerumfrage und die Vorschläge der Bürgerinitiative zum Rumpenheimer Weg und stimmt sie mit den Inhalten des IVEP ab. Im Vorfeld soll eine Arbeitsgruppe aus Fachleuten der Stadt Maintal, sachkundigen Bürgern und Mitgliedern der Fraktionen in der Stadtverordnetenversammlung die Anregungen zusammentragen und die Sachlage analysieren. Das Konzept wird im zuständigen Ausschuss beraten und zusätzlich in einer Bürgerinformationsveranstaltung präsentiert, bevor es zum Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vorgelegt wird. Der Zeitpunkt der Informationsveranstaltung richtet sich nach den Regeln der Pandemie.

Begründung:

Da es unzählige Anregungen und Vorschläge der Bürger und Fraktionen bezüglich der Verkehrssituation im Bereich Alt-Bischofsheim bis Rumpenheimer Weg gibt, die einzeln oft sinnvoll erscheinen, aber im Zusammenspiel nicht darstellbar sind, ist es notwendig den gesamten Bereich neu zu beplanen. Das Ziel muss es sein ein nachhaltiges Konzept für alle Verkehrsteilnehmer und Anwohner zu erstellen, welches die Sicherheit der schwächsten Verkehrsteilnehmer in den Vordergrund stellt. Der Erschließungsfunktion des Rumpenheimer Weges bezogen auf diese Wohngebiete und die Schulwegerschließungsrouten zur Waldschule und zu den Schulen und Kindertagesstätten im Bereich der Goethestraße ist dabei besondere Aufmerksamkeit zukommen zu lassen. Alle bisher eingebrachten Vorschläge aus dem IVEP, den Bürgern und den Fraktionen müssen dabei abgewogen werden. Folgende Schwerpunkte und Kriterien sind dabei anzuwenden: Reduzierung des Durchgangsverkehrs, Verbot für LKW über 12 to. (Anlieger frei), Emissionsbegrenzung, gleichmäßiger und ruhiger Verkehrsfluss, markierte Gefahrenbereiche, kein Verlust von Parkflächen, Ansprüche von Bus- u. Schwerverkehr, Einbahnstraßenpaare, Parkraum-Management.