Vorlage einer vorläufigen Ergebnisrechnung

Der Magistrat wird beauftragt, im Rahmen des Quartalberichts für das III. Quartal eine vorläufige Gesamtsicht der Ergebnisentwicklung des Haushaltes in Anlehnung an Seite 56 des Band I des Haushaltsplans 2020 mit den Plan- und Ist-Zahlen per 30.09.2020 und einer Hochrechnung auf das Jahresergebnis zu erstellen. In gleicher Weise ist eine Übersicht über die Investitionstätigkeit in Anlehnung an Seite 78f. des Band I des Haushaltsplans 2020 bereitzustellen.

Begründung:
Gerade in 2020 ist aufgrund der Corona-Krise und den damit verbundenen Verwer-fungen im Haushaltsvollzug eine genauere Gesamtsicht der aktuellen Haushaltslage erforderlich, um eine angemessene Beratung des Haushaltsentwurfs 2021 zu ermöglichen. Diese kann trotz der Detailtiefe des Quartalsberichtes nur dadurch erlangt werden, dass dieser Bericht um eine Gesamtübersicht und eine Hochrechnung auf das Jahresergebnis erweitert wird.