Variantenvergleiche mit gleichen Prämissen ermöglichen

Der Magistrat wird aufgefordert bei zukünftigen investiven Maßnahmen mit städtischen Gebäuden bei denen Varianten verglichen werden, grundsätzlich eine Kostenvergleichsrechnung aller wesentlichen Positionen, bezogen auf einen immer gleichbleibenden Vergleichszeitraum, in den Beschlussvorlagen darzustellen und die zu erwartenden Einnahmen entgegen zu stellen. Im Ergebnis sollen die monatlichen Kosten pro m² Nutzfläche für den Vergleichszeitraum angegeben werden.

Begründung:

Da alle Gebäude nach 25 Jahren Nutzungsdauer meist wieder erheblichen Sanierungsbedarf aufweisen (z.B.: Dach, Fenster, Toiletten, Lüftung, Heizung) und damit erneut Kosten entstehen, müssen für eine realistische Kostenübersicht alle Zahlenwerte in diesem Zeitraum als Grundlage dargestellt werden. Dies bietet den Entscheidern eine bessere Vergleichsmöglichkeit, besonders wenn mehrerer Varianten zur Wahl stehen. Eine Vermischung von Abschreibungszeitraum, Zinsfestschreibung- und Tilgungszeiträumen, wie in der Vergangenheit oft praktiziert wurde, führt oft zu falschen Einschätzung der wahren Gesamtkosten. Dies soll mit diesem Antrag in Zukunft vermieden werden. Am Ende der Kostenrechnung sollen die Werte auf m² Nutzungsfläche/Monat bzw. /Jahr im Vergleichszeitraum heruntergebrochen werden, um sie mit bestehenden Objekten vergleichen zu können und ein besseres Gefühl für stark abweichende Werte zu bekommen.

Neben diesem Vergleich ist auch der Vergleich aus Sicht des Klimaschutzes zu berücksichtigen.