Trennkanalsystem und Versickerung mit Augenmaß
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Satz „Mögliche Mehrkosten des Trennkanalsystems […] akzeptiert.“ wird wie folgt neu gefasst:
„Die Versickerung auf der Gemarkung erfolgt dann, wenn dies topographisch ohne wesentliche Zusatzbaumaßnahmen möglich ist und dies technisch und wirtschaftlich sinnvoll ist.“
Begründung:
Ein apodiktischer Beschluss, Regenwasser in der Gemarkung zu versickern, begegnet erheblichen Bedenken. Einerseits kann dies zu deutlich erhöhten Investitionen führen, wie der Antragssteller selbst einräumt. Damit werden zusätzliche Belastungen auf die Bürger zukommen. Ob diese Mehrbelastungen, die nicht zwingend sind, Gebührenfähig sind, ist unklar. Darüber hinaus wird der städtische Haushalt durch Mehrinvestitionen in einer bereit extrem angespannten Situation in Millionenhöhe zusätzlich belastet, was auch durch Fördermittel nicht aufgefangen werden kann.
Darüber hinaus ist zu beachten, dass die Kläranlagen ein Mindestmaß an Wasserzufuhr benötigen, das aufgrund des reduzierten Wasserverbrauchs nicht immer gewährleistet ist. Deshalb muss im Einzelfall auch Regenwasser den Kläranlagen zugeführt werden, was bei einer Trennung, wie sie vom Antragssteller beabsichtigt ist, nicht mehr sichergestellt werden kann.
Alles in Allem ist deshalb das dem Grunde nach richtige Anliegen des Antragsstellers so anzupassen, dass es die topographischen, technischen und wirtschaftlichen Gegebenheiten der Maintaler Wasserentsorgung nicht außer Acht lässt. Dies soll mit der beantragten Änderung erreicht werden.