Sondersitzung zum Klimacontrolling
Behandlung des Tagesordnungspunktes in einer Sondersitzung des Ausschusses
Die Vorlage wird zurückgestellt und in einer Sondersitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Energie und Umwelt im 3. Quartal 2021 ausführlich beraten.
Der Magistrat wird beauftragt im Rahmen der Sondersitzung an Fallbeispielen darzustellen, wie die Prüfung durch die Verwaltung ablaufen wird. Dies ermöglicht der Stadtverordnetenversammlung, zusätzliche eigene Gedanken in den Prozess mit einzuführen.
Begründung:
Das vorgelegte Konzept für ein Klimacontrolling ist ein wichtiger Schritt für die künftige Beratung von Beschlussvorlagen des Magistrates. Deshalb ist es wichtig, die Wirkungsweise des Vorgehens zu verstehen. Dazu soll der Magistrat an Beispielen im Ausschuss vorstellen, wie das Konzept umgesetzt wird. Dies soll in einer Sondersitzung im 3. Quartal erfolgen, in der zudem das Klimaschutzprogramm behandelt werden soll.