Sicherheitskonzepte bleiben Staatsaufgabe

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Artikel 2 des Satzungsentwurfs wird gestrichen.
Artikel 3 des Satzungsentwurfs wird gestrichen.
Artikel 4 des Satzungsentwurfs wird gestrichen.
Artikel 5 des Satzungsentwurfs wird zu Artikel 2.
Artikel 6 des Satzungsentwurfs wird zu Artikel 3.
Begründung:
Soweit es durch die Änderungssatzung zur Korrektur von Begriffen und der Konkretisierung von Lageplänen kommt, ist dies unschädlich. Die darüberhinausgehenden Änderungen führen in der Konsequenz dazu, dass nicht-städtische Veranstalter nicht mehr in der Lage sein werden, Veranstaltungen im öffentlichen Raum durchzuführen. Dies ergibt sich aus den Anforderungen an die Sicherheitskonzepte und die mit der Umsetzung verbundenen Kosten. Damit wir ein Großteil des gesellschaftlichen Lebens (Kultur, Vereine, …) aus dem öffentlichen Raum verbannt. Das kann nicht das Ziel einer lebendigen Stadt sein. Vielmehr muss die Stadt in ihrer Verantwortung dafür sorgen, dass Veranstaltungen in Maintal möglich bleiben. Öffentliche Sicherheit ist Staatsaufgabe.
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