Prüfantrag: Erwerb des Gemeindehauses der Evangelischen Gemeinde in Hochstadt
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen, ob der Erwerb des Gemeindehauses der Evangelischen Gemeinde in Hochstadt (Wallgraben 4) durch die Stadt möglich und welche Investition hierfür erforderlich ist. Dabei ist auch die Wirtschaftlichkeit einer künftigen Nutzung zu berücksichtigen. Die entsprechenden Mittel sind als Planungsvorschlag in den Haushaltsentwurf 2025/26 für die Beratungen der Stadtverordnetenversammlung aufzunehmen.
- Der Magistrat wird beauftrag, ein Nutzungskonzept für den Fall des Erwerbs zu entwickeln, dass die Nutzung durch das Jugendzentrum und die örtlichen Vereine berücksichtigt. Dabei ist auch zu prüfen, ob Teile des Gebäudes im Rahmen der Sanierung zu einer Kindertagesstätte umgewidmet werden können.
- Bestandteil der Prüfung soll auch sein, ob die künftige Bewirtschaftung durch die MIG erfolgen kann. Dabei ist die Eigentumsübertragung zu berücksichtigen.
Begründung:
Das Gemeindehaus der evangelischen Kirche in Hochstadt ist ein wichtiger Bestandteil der Infrastruktur für das gesellschaftliche Leben in Hochstadt. Dort ist ein Jugendzentrum untergebracht und viele Vereine nutzen das Gebäude. Die Kirche kann die erforderliche Sanierung nach eigenem Bekunden nicht sicherstellen und beabsichtigt, dass Gebäude zu veräußern. Damit droht der Entfall dieser Infrastruktur aus der öffentlichen Nutzung. Vor diesem Hintergrund erscheint es sinnvoll zu prüfen, ob die Stadt das Gebäude übernehmen kann und als gesellschaftliches Zentrum weiter nutzt. Diese Prüfung soll so erfolgen, dass die erforderlichen Mittel im Rahmen der Beratungen zum Haushalt 2025/26 eingeplant werden können.
Für eine Nutzung durch die Stadt kommen neben den bisherigen Nutzungen als Jugendzentrum, Veranstaltungs- und Probenort für Vereine und Begegnungsort kommt auch die Möglichkeit in Betracht, eine (kleinere) Kindertagesstätte dort un-terzubringen. Das Areal ist hierfür groß genug und der Bedarf nach Betreuungsplät-zen ist auch in Hochstadt weiterhin gegeben. Dadurch würde der Neubau einer sol-chen Einrichtung vermieden.
Die Lage des Gebäudes ist so gestaltet, dass es als abgeschlossener Bereich auch der MIG übergeben werden kann, die als Gebäudemanager für die Stadt das Areal be-wirtschaftet und im Eigentum führt. Zu diesem Zweck wurde die MIG unter anderem gegründet. Diese Option soll deshalb Teil der Prüfung sein.