Nur außerstädtische Todholzhecken
Änderungsantrag zu TOP 23 der Stadtverordnetenversammlung am 14.12.2020
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Ziffer 1 der Beschlussvorlage wird wie folgt geändert:
„Dass auf geeigneten Flächen außerhalb der Wohnbebauung der Stadt, Totholzhecken durch den Betriebshof erstellt werden.“
Begründung:
Die Errichtung von Todholzhecken im innerstädtischen Bereich mit dichter Bebauung ist nicht sinnvoll. In den Hecken sollen sich Tiere einnisten, die vor allem die freie Natur benötigen. In den innerstädtischen Bereichen sind diese Tiere gefährdet. Damit würde das Schutzziel verfehlt, dass mit den Todholzhecken verfolgt wird.