Neuanordnung der Parkplatzsituation Goethestraße/Sparkasse 1822

Änderungsantrag zu TOP 26 der Stadtverordnetenversammlung am 14.12.2020

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Beschlussvorlage wird wie folgt geändert:

„Der Magistrat wird beauftragt, in der Goethestraße gegenüber der Filiale der Sparkasse 1822 für eine verkehrssichere Ordnung der Parkmöglichkeiten zu sorgen und die Maßnahmen mit der Sparkasse abzustimmen.

Weiter wird der Magistrat beauftragt zu prüfen, ob die gegenwärtige Parkplatzsituation an dem Gebäude der Sparkasse 1822 den Vorgaben der Stellplatzsatzung zum Zeitpunkt der Erteilung der letzten Baugenehmigung entspricht.“

Begründung:

Die reine Einrichtung eines Haltverbotes beseitigt nicht die Problematik der fehlenden oder ungünstig gelegenen Parkplätze. Deshalb muss der gesamte Bereich neu angeordnet werden. Dies muss in Abstimmung mit der Sparkasse 1822 geschehen, die dort einen erhöhten Stellplatzbedarf verursacht. Ebenso ist zu prüfen, ob gegenwärtig noch die Stellplätze auf dem Gelände des Sparkassengebäudes vorhanden sind, die nach der Stellplatzsatzung vorgeschrieben waren, als letztmalig eine Baugenehmigung erteilt wurde.