Nachtflugverbot muss rechtssicher sein FDP Maintal spricht sich für höchstrichterliche Klärung aus

Antrag zu TOP 27 der 4. Stadtverordnetenversammlung am 14.11.2011

Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher,

die FDP-Fraktion beantragt, den Beschlussvorschlag wie folgt neu zu fassen:

Die Stadtverordnetenversammlung bekräftigt ihren Beschluss zum Planfeststellungsantrag für den Ausbau des Frankfurter Flughafens, wonach der Ausbau des Flughafens im Rahmen des Mediationspaketes erfolgen soll, das auch ein Nachtflugverbot zwischen 23:00 und .05:00 Uhr umfasst.
Vor diesem Hintergrund hält es die Stadtverordnetenversammlung zur Herstellung des Rechtsfriedens für erforderlich, dass die Zulässigkeit des Nachtflugverbotes höchstrichterlich bestätigt wird.
Der Magistrat wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit den Vertretern des Main-Kinzig-Kreises in der Fluglärmkommission darauf hinzuwirken, dass die technisch möglichen Maßnahmen zur weiteren Verminderung des Fluglärms über Maintal umgesetzt werden.

Begründung:

Der Frankfurter Flughafen gehört zu den bedeutendsten Infrastrukturen in Deutschland und sichert auch die Wirtschaftskraft des Rhein-Main-Gebietes sowie zahlreiche Arbeitsplätze. Vor diesem Hintergrund hatte die Stadtverordnetenversammlung im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens zum Ausbau des Flughafens entschieden, diesen zu befürworten, wenn das Mediationspaket einschließlich des Nachtflugverbotes umgesetzt wird. Es sind zwischenzeitlich keine neuen Entwicklungen eingetreten, die eine Änderung dieser Position erforderlich machen. Das bedeutet, dass, wenn dies rechtlich zulässig ist, in der Mediationsnacht (23_00 – 05:00 Uhr) keine geplanten Flugbewegungen stattfinden sollen.

Im Planfeststellungsbeschluss hat die Genehmigungsbehörde einige Bewegungen zugelassen. Diese Regelung wurde vom Hessischen Verwaltungsgerichtshof aufgehoben. Derzeit ist ein Revisionsverfahren beim Bundesverwaltungsgericht anhängig, in dem diese Entscheidung überprüft werden soll. Dabei handelt es sich um ein gängiges Verfahren. Auch die Gegner des ausbaus haben beim Bundesverwaltungsgericht Revision eingereicht. Im Gegensatz zum in der Politik gerne verbreiteten Eindruck haben nicht nur die Kläger, die für ein Nachtflugverbot eintreten, dass Recht auf eine abschließende Rechtssicherheit, sondern auch diejenigen Unternehmen und Arbeitnehmer, die durch dieses Nachtflugverbot negativ betroffen sind. Diesen rechtsstaatlichen Grundsatz sollte die Stadtverordnetenversammlung beachten.

Die Stadt sollte sich mit den Vertretern des Kreises in der Fluglärmkommission dafür einsetzen, dass weitere technische Maßnahmen zur Reduzierung des Fluglärms eingesetzt werden, wenn dies möglich ist. Dies kann jedoch nur im Rahmen einer konstruktiven Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden und der DFS gelingen. Die Rodenbacher Erklärung polarisiert in diesem Zusammenhang mehr, als dass sie zur gemeinsamen Lösungssuche beiträgt.

Der ursprüngliche Antrag enthält Forderungen, die nicht umgesetzt werden können und auch sachliche Fehler:

Es kann kein Stadtverordneter – auch nicht durch einen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung – gezwungen werden, eine Resolution zu unterschreiben, wie dies in Ziffer 2 gefordert wird.

Anders als in Ziffer 3 dargestellt, hat der Staatsgerichtshof keine Entscheidung in der Frage des Nachtflugverbotes getroffen, da dies nicht in seine Zuständigkeit fällt. Vielmehr hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof durch eine weitere Entscheidung seine erste Entscheidung teilweise revidiert.