Mobiles Standesamt

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Beschlussvorlage wird wie folgt geändert:

  1. Die Ziffer 1b (Klingstraße 4) wird gestrichen.
  2. Es wird ein Punkt C mit folgendem Wortlaut eingefügt:
    „Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen, welche weiteren Orte in Maintal ebenfalls für ein ‚Mobiles Standesamt‘ geeignet sind (z.B. öffentliche Freiflä-chen, Bürgerhäuser, Restaurationsbetriebe, Sportflächen, …). Zur Auslegung des Personenstandsgesetzes hinsichtlich möglicher Orte einer standesamtli-chen Trauung legt der Magistrat eine Stellungnahme des HSGB vor.“

Begründung:

Das Areal der Klingstraße 4 hat keinen historischen oder sonstigen besonderen Bezug zu Maintal, das es für Eheschließungen attraktiv machen würde. Hier ist eher an an-dere Orte wie die Hattig, aber auch Bürgerhäuser, Sportflächen oder andere öffent-liche Flächen zu denken. Deshalb soll die Prüfung möglicher Orte einer Trauung breiter gefasst werden. Zudem erscheint die Auslegung des Personenstandgesetzes sehr eng gefasst zu sein, so dass hier seitens des HSGB eine breitere Auslegung geprüft werden, zumal in anderen Kommunen dies offensichtlich möglich ist.