Masterplan Asyl

Die Stadtverordnetenversammlung dankt den Mitgliedern der AG Asyl 2016 für ihre engagierte Arbeit und nimmt den nunmehr überarbeiteten Masterplan zur Unterbringung von Asylbewerbern zu Kenntnis und macht ihn zur Grundlage seiner weiteren Beschlussfassung, die die Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung vom 13. Juli 2015 bekräftigt und fortschreibt.

Der Zustrom von Asylbewerbern nach Deutschland stellt das gesamte Land und auch die Stadt vor große Herausforderungen. Bürger, Verwaltung und politische Gremien der Stadt sind gewillt, die Herausforderungen anzunehmen und für ausreichend Unterkünfte für die eintreffenden Flüchtlinge zu sorgen. Nach den jüngsten Prognosen der Bundesregierung ist mit einer noch höheren Zuweisung von Flüchtlingen für Maintal zu rechnen. Die jetzige Flüchtlingswelle ist nicht vergleichbar mit dem Flüchtlingsstrom in den 90er-Jahren des letzten Jahrhunderts oder nach dem zweiten Weltkrieg. Gerade die kulturellen Unterschiede bei vielen Flüchtlingen stellen eine besondere Herausforderung dar, die es mit geeigneten Integrationsbemühungen zu bewältigen gilt.

Die Stadtverordnetenversammlung fordert die Bundesregierung und die Landesregierung auf, unverzüglich die notwendigen Finanzmittel zur Unterbringung und Betreuung der Flüchtlinge den Kreisen und Gemeinden zur Verfügung zu stellen. Ebenso sind die Anerkennungsverfahren zügig durchzuführen, um den Flüchtlingen schnell Sicherheit über ihren Status zu geben und diejenigen Flüchtlinge, die in ihren Heimatländern keiner Verfolgung ausgesetzt sind, wieder zurückzuführen. Nur so kann eine angemessene Betreuung der Flüchtlinge ermöglicht werden, die eine Aussicht auf eine Anerkennung ihres Status haben.

Die Stadtverordneten bitten die Eigentümer von Wohnungen und umnutzbaren Gewerbeflächen, diese zu wirtschaftlich vertretbaren Preisen der Stadt für die Unterbringung von Flüchtlingen zu vermieten. Sie fordern den Magistrat auf, die laufenden Anstrengungen in diese Richtung weiter zu verstärken. Außerdem wird der Magistrat beauftragt, leerstehenden Wohnraum zu ermitteln und in intensiven Gesprächen mit den Eigentümern diese dazu zu bewegen, diese Wohnungen zur Flüchtlingsunterbringung zu ortsüblichen Mieten an die Stadt zu vermieten.

Die Stadtverordnetenversammlung stellt darüber hinaus fest, dass die Betreuung der Flüchtlinge mit dem Bau von Unterkünften und der Begleitung durch die vielen ehrenamtlichen Helfer und die Mitarbeiter der Verwaltung nicht endet. Die wesentlich größere Herausforderung stellt die sprachliche und kulturelle Integration der anerkannten Flüchtlinge und Asylbewerber. Dazu ist erforderlich, den  Flüchtlingen auch weiterhin während der Anerkennungsphase Deutschkurse zu ermöglichen, um unsere Sprache zu lernen. Kinder und Jugendliche müsse schnell in die Betreuung in Kitas und Schulen eingebunden werden. Durch das Angebot von Ein-Euro-Jobs und gemeinnützigen Arbeiten kann die Monotonie des Alltags der Flüchtlinge durchbrochen werden und die Akzeptanz in der Bürgerschaft erheblich gesteigert werden. Die Stadtverordnetenversammlung fordert den Magistrat auf, in Zusammenarbeit mit dem Kreis und der Arbeitsagentur hierzu Strukturen aufzubauen und diese personell ausreichend auszustatten.

Wesentlich für die Integration ist auch das Verständnis und die Anerkennung der freiheitlich demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland. Dazu gehören insbesondere der Ausschluss jeglicher Gewalt und die Achtung der im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechte.

Für die Phase nach der Anerkennung müssen die Betreuungsstrukturen dazu beitragen, den Flüchtlingen dabei zu helfen, Ausbildungsmöglichkeiten, Arbeitsplätze und eigenen Wohnraum zu finden. Dazu können beitragen:

  • Spezielle Vermittlungsangebote für Wohnraum (auch in Form von Wohngemeinschaften) in Zusammenarbeit mit den örtlichen Maklern
  • Gezielte Ausbildungs- und Arbeitsplatzbörsen für anerkannte Flüchtlinge in Zusammenarbeit mit Maintaler Unternehmen und Gewerbetreibenden
  • Integrations-Patenschaften, die auch von bereits länger in Deutschland lebenden anerkannten Flüchtlingen übernommen werden.
  • Sonderförderung von Kita-Kindern, Schülern und Auszubildenden
  • Vermittlung von Betreuungsfamilien für minderjährige anerkannte Flüchtlinge
  • Fortbildung von Betreuungskräften, insbesondere von KiTa-Fachkräften, im Umgang mit traumatisierten Menschen

Maßnahmen zur Umsetzung:

Im Rahmen der Planung für die kommenden Jahre bis 2018 geht die Stadtverordnetenversammlung davon aus, dass die Zahl der zu schaffenden Plätze nur groß geschätzt werden kann, wobei sich die Schätzung täglich ändern kann. Es wird zunächst mit 300 weiteren Unterbringungsplätzen pro Jahr von 2016-2018 für Flüchtlinge geplant. Der Magistrat soll aber bereits Vorbereitungen treffen, eine schnellere Realisierung der Maßnahmen durchzuführen, wenn die Flüchtlingszahlen stärker als geplant anwachsen.

  • Nicht realisiert werden sollen, soweit dies aus Kapazitätsgründen möglich ist, die Maßnahmen Nr. 8, Rhönstraße Süd, Nr. 11, nördl. Einsteinschule, Nr. 15, Bleichstraße sowie Nr.17, Am Holzweg/westl. Hahnenkammstraße.
  • Aller restlichen Maßnahmen werden realisiert. Es wird dabei keine Prioritätenliste erstellt, da aufgrund der Flüchtlingszahlen davon auszugehen ist, dass alle zur Verfügung stehenden Grundstücke belegt werden müssen. Bei den Maßnahmen Nr. 5, Lise-Meitner-Straße und Nr. 9, Festplatz Fechenheimer Weg sollen vorrangig Festbauweisen (Modulbauweise) realisiert werden (keine Containerlösung).
  • Diese beschlossenen Maßnahmen stellen einen Grundsatzbeschluss nach §51 HGO, der durch die Ausschüsse der Stadtverordnetenversammlung weiter konkretisiert wird.
  • Alle Maßnahmen sind möglichst unverzüglich vom Magistrat voran zu treiben. Die Belegung hat dann jeweils nach zeitnächster Fertigstellung der jeweiligen Unterkünfte zu erfolgen. Dies gilt auch für die einzuleitenden bauplanungsrechtlichen Vorverfahren (Bebauungspläne, usw.).
  • Vorrang haben dabei die Grundstücke, die am schnellsten belegt werden können, wobei die Errichtung von Gebäuden in Massivbauweise der Unterbringung in Containern vorzuziehen ist.
  • Der Magistrat wird weiterhin dazu ermächtigt, zunächst zur Überbrückung von Engpässen Container anzuschaffen und entsprechende Nutzungen vorzusehen. Hierbei sind Grundstücke auszuwählen, auf denen keine spätere Nutzung in Massivbauweise erfolgen kann bzw. bei denen die Errichtung von Unterkünften in Massivbauweise nicht beeinträchtigt wird.
  • Der Magistrat wird beauftragt, alle Grundstücke nochmals auf die Belegungszahlen hin zu überprüfen und eine möglichst hohe Belegung anzustreben, wobei bei dem Limit von 150 Plätzen zunächst festgehalten werden soll.
  • Falls jedoch am Ende die Plätze alle belegt sind und weitere Flüchtlinge untergebracht werden müssen, soll schon jetzt eine Alternativplanung auch für eine höhere Belegung pro Standort erstellt werden.
  • Die Stadtverordnetenversammlung ist in regelmäßigen Abständen über den Stand der Umsetzung zu informieren. Bei allen Grundstücken sind die zuständigen Ausschüsse der Stadtverordnetenversammlung in die Planung für die Bebauung mit einzubeziehen. Der HuFiA wird ermächtigt, die erforderlichen Beschlüsse zur Ausführung dieses Grundsatzbeschlusses (insbesondere Mittelfreigaben, Änderungen von Planansätzen und Leistungsbeschreibungen im Haushalt, Realisierungsbeschlüsse für Bauvorhaben) zu treffen.
  • Aufgrund der Baumaßnahmen gefällte Bäume sind möglichst ortsnah durch Ausgleichsmaßnahmen zu ersetzen. Die Unterkünfte sollten möglichst auch mit Kommunikationsmöglichkeiten (Internetanschluss) und Sozialräumen / Gemeinschaftsräumen für die Bewohner ausgestattet werden.
  • Bei dem Grundstück Am Weides 67 ist eine Bebauung für die spätere Nutzung als hochwertige Eigentumswohnungen mit Tiefgarage vorzusehen, um die Bebauung dem Wert des Grundstückes anzupassen bzw. für ein Mehrgenrationenwohnen in Genossenschaftsform, soweit dies mit der angestrebten erhöhten Auslastung kompatibel ist.