Leistungsreduzierung am Fischerpunkt
Ergänzung der Beschlussvorlage zu TOP 10
Die Vorlage wird wie folgt ergänzt:
Darüber hinaus beschließt die Stadtverordnetenversammlung wie folgt:
Die Vorlage Drucksache 586/2022 wird mit folgenden Änderungen beschlossen:
Die Position 02.05.0004 (Aussichtsplattform) wird nicht vergeben. Der zu bewilligende Betrag in Punkt 1 des Beschlussvorschlags der Drucksache 586/2022 wird um 50.391,01 € (Brutto) gemindert auf 203.936,29 € (Brutto).
Begründung:
Durch die Kostenmehrung im Budget reichen die im Haushalt für die Maßnahme be-reitgestellten Mittel nicht aus, um das gesamte Projekt zu realisieren. Die Mehrkos-ten sind gemäß der Vorlage nicht förderfähig und gehen voll zu Lasten des städtischen Haushaltes. Das Projekt ist insgesamt jedoch für die Aufwertung des Mainufers ein wesentlicher Baustein und sollte realisiert werden. Angesichts der angespannten Haushaltslage ist dennoch zu prüfen, ob auf Teile der Ausführung verzichtet werden kann. Dies geschieht am besten durch die Herausnahme abgegrenzter Positionen aus dem Leistungsverzeichnis.
Die Aussichtsplattform ist ein eigenständiges Objekt im Leistungsverzeichnis, dass aus der Realisierung herausgenommen werden kann. Dadurch wird eine Kostenreduzierung von 50 Tsd. € erzielt. Damit wird der in der STVV am 09.02.2022 mit Drucksache 454/2022 freigegeben Betrag von 198 Tsd. € für die Realisierung nahezu wieder erreicht. Die Förderfähigen Kosten wurden in den Unterlagen des Magistrates mit 155 Tsd. € angegeben und liegen somit unter dem mit diesem Änderungsantrag freizugebenden Betrag. Bei der Förderung ist zu berücksichtigen, dass diese auch die Planungskosten umfassen, die mit 34 T€ angeben wurden. Eine Rückzahlung von Fördermitteln steht damit nicht zu befürchten.