Kündigung des Mietverhältnisses Bischofsheimer Straße 2-4

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Beschlussvorlage wird wie folgt geändert:

„Das Mietverhältnis Gebäude Bischofsheimer Straße 2-4, 63477 Maintal wird mit Wirkung zum 31.12.2022 gekündigt. Die Kündigung wird im ersten Halbjahr 2021 ausgesprochen.“

Begründung:

Durch den Umbau des Gebäudes in der Kirchgasse entstehen neue Räumlichkeiten, die durch die Verwaltung genutzt werden können. Der Zeitplan des Umbaus sieht vor, dass diese zum 1.1.2023 zur Verfügung stehen können. Somit können die angemieteten Räume zu diesem Zeitpunkt aufgegeben werden. Daher kann jetzt bereits die Kündigung ausgesprochen werden und eine weitere Befassung der Stadtverordnetenversammlung zu einem späteren Zeitpunkt ist nicht mehr erforderlich.