Korrektur der Beschlusskontrolle zum Ortstermin in Wachenbuchen

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Vorlage wird wie folgt ergänzt:
„Die Stadtverordnetenversammlung stellt fest, dass der Beschluss gemäß lfd. Nr. 92 nicht erledigt ist. Die ausstehende Begehung ist durchzuführen.“

Begründung:

Der Beschluss zu Drucksache 247/2021 vom 20.09.2021 sah explizit eine Vor-Ort-Be-gehung vor. Diese Begehung wurde nicht durchgeführt. Es wurde lediglich eine Vorstellung eines Teilaspekts der Entwässerung im Umweltausschuss am 01.11.2021 vorgenommen. Dies ist keine Erfüllung des Auftrags der Stadtverordnetenversamm-lung. Daher ist der Auftrag vollständig umzusetzen und die Beschlussüberwachung in diesem Punkt zu korrigieren.