Kooperationsantrag zum Sachstand Bürger- und Dienstleistungszentrum
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird beauftragt, dem zuständigen Ausschuss bis spätestens 15. April 2022 einen Sachstandsbericht zum Stand der Planungen für das Bürger- und Dienstleistungszentrum vorzulegen.
Begründung:
Das Bürger- und Dienstleistungszentrum zählt zu den wesentlichen Bauprojekten der Stadt. Hierzu sollten die Gremien der Stadtverordnetenversammlung einen aktuellen Sachstandsbericht erhalten, um über den Fortgang der Planung informiert zu sein.