Kooperationsantrag: Einrichtung eines Ausschusses Kommunale Investitionen

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Stadtverordnetenversammlung bildet nach §5 Absatz 2 der Hauptsatzung einen zeitlich befristeten Ausschuss, der sich mit den wesentlichen kommunalen Investitionsprojekten befasst. Der Ausschuss wird „Ausschuss für kommunale Investitionsprojekte“ genannt.

Die Stärke des Ausschusses bemisst sich nach §5 Absatz 3 der Hauptsatzung.

Dem Ausschuss werden alle Aufgaben nach §3 und §5 der Geschäftsverteilung der Ausschüsse der Stadt Maintal zugewiesen, soweit sie die folgenden Investitionsprojekte betreffen:

  • Neubau des Maintalbads
  • Neubau des Bürgerhaus Bischofsheim einschließlich der Quartiersplanung
  • Neubau von Kindertagesstätten
  • Neubau oder Sanierung der Feuerwehrhäuser in Dörnigheim und Wachenbuchen
  • Bürger- und Dienstleistungszentrum

Die Sitzungen des Ausschusses finden im Grundsatz außerhalb der regulären Sitzungsperioden der Stadtverordnetenversammlung statt.

Der Stadtverordnetenversammlung wird beauftrag, etwaig erforderliche Änderungen der städtischen Satzung zur Umsetzung dieses Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung in ihrer ersten Sitzung in 2022 vorzulegen.

Begründung:

In den kommenden Jahren stehen einige wesentliche Investitionsprojekten zur Entscheidung an, für die es entsprechender Beschlüsse des Haupt- und Finanzausschusses und des Ausschusses für Bau und Stadtentwicklung bedarf. Da es hierzu einen erhöhten Beratungsbedarf gibt, der meist nicht in den regulären Sitzungen der beiden Ausschüsse zu bewältigen ist, erscheint die Bildung eines auf diese Investitionsprojekte fokussierten Ausschusses sinnvoll. Damit wird die Einberufung von Sondersitzungen der beiden Ausschüsse vermieden.

Der Ausschuss hat ein fest umrissenes Aufgabenprofil und ist für die Dauer der Realisierung der benannten Projekte zeitlich begrenzt.