Konkretisierung des Bebauunsplans „Am Berghof“

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Beschlussfassung wird wie folgt geändert:

Die Ziffer 2 der Vorlage (Variante A) wird gestrichen. Ziffer 3 wird zu Ziffer 2.
Es wird eine neue Ziffer 3 eingefügt: „Die im Stadtentwicklungskonzept festgeschrie-benen Grenzwerte z.B.: 40 WE/ha werden strikt eingehalten.“

Begründung:

Die Streichung der Ziffer 2 entspricht dem Beschlussvorschlag des Magistrates.
Mit der neuen Ziffer 3 wird die Bebauungsdichte für das Gelände konkretisiert. In Anlage 4 „Erläuterungstext“ wird angeführt: „Gemäß den Vorgaben des Landesent-wicklungsplans (LEP) sind in den Kommunen mit Funktion als Mittelzentrum im Ver-dichtungsraum Rhein-Main 40 Wohneinheiten je ha zu realisieren. Die Vereinbarkeit des vorliegenden Konzeptes mit den Zielen des Landesentwicklungsplans wird im Zuge der weiteren Bauleitplanung mit den relevanten Behörden abgestimmt.“ Hier ist zu befürchten, dass die von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Grenzwerte aufgeweicht werden, daher sind die Grenzwerte explizit im Be-schlusstext anzuführen.