Klimaschutz im Energiekonzept für das Baugebiet am Berghof
Gemeinsamer Antrag von CDU und FDP
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Der Magistrat beauftragt in Abstimmung mit der Maintalwerke GmbH und die Maintal Immobilien Gesellschaft mbH & Co. KG die Erstellung eines Energiekonzeptes an ein geeignetes Planungs- bzw. Ingenieurbüro. Auch bei der Erstellung sind die MWG und MIG eng einzubinden, um deren Anforderungen und Zwangspunkte angemessen zu berücksichtigen.
- Sofern das vorgeschlagene Energiekonzept über die gesetzlich vorgeschriebenen Mindeststandards hinausgeht, muss eine vergleichende Darstellung aufgezeigt werden („vergleichendes Energiekonzept“). Diese Darstellung soll ausweisen,
welche zusätzlichen Reduktionen an CO2-Äquivalenten in einer Gesamtbetrachtung (Erstellung und Betrieb) zu erwarten sind und welches die hierfür anzusetzenden zusätzlichen Aufwendungen (Erstellung und Betrieb) sind. Das Ergebnis ist als Klimaschutzquote in der Größe Euro je Tonne CO2 darzustellen. Grundlage ist die in der beiliegenden Begründung enthaltene Vergleichsskizze. - Eventuell erwirkbare Fördergelder sind aufzuzeigen, aber in die Vergleichsrechnung nicht mit einzubeziehen.
- Die Ergebnisse der vergleichenden Untersuchung werden im darüber entscheidenden Ausschuss für Klima-Energie-Umwelt vorgestellt.
Begründung:
Die Stadt Maintal steht durch vielfältige eigene Erklärungen in der Pflicht, auch im Bereich der Gebäudeerstellung neue und innovative Wege zu erproben und zu gehen. Klimaschutz muss aus einer speziellen (und hochpreisigen) Nische heraus zu einem Projekt von Allen und mit Allen, also zum Allgemeingut werden. Der möglichst wirksame und effiziente Einsatz von Geldmitten ist dafür unabdingbar, insbesondere wenn auch soziale und haushaltspolitische Ziele zur Stadtentwicklung gehören sollen. Es wird daher nicht auf einzelne „klimapolitische Leuchttürme“ ankommen, sondern darauf, dass die Frage nach der klimapolitischen „Extrameile“ von möglichst vielen gestellt und die effizientesten Maßnahmen durchgeführt werden.
Mit dem Bauvorhaben Am Berghof soll daher nach Möglichkeit die Botschaft verbunden sein: „Wir erfüllen nicht nur die ohnehin ständig steigenden technischen Standards, sondern tragen mit einer bezifferbaren Investition in einem ebenfalls benennbaren Umfang zum Klimaschutz bei.“
Dazu ist – sofern deutlich höhere Klimaschutzstandards als die gesetzlichen angestrebt werden – die Erstellung eines vergleichenden Energiekonzepts sinnvoll, die gemäß der nachfolgenden Skizze erfolgen soll:
Skizze zur Erstellung eines klimapolitischen Vergleichs
I) Definition eines Zielkonzeptes und eines Mindeststandardkonzeptes:
- Klärung der relevanten Parameter, z.B. Art und Ausgestaltung der Wärmeversorgung, Dämmstandard und weitere sich aufdrängende Maßnahmen.
- Entwicklung einer Variante, die den aktuell geltenden gesetzlichen Standards entspricht, im Folgenden genannt (klimapolitischer): „Standard“.
- Definition einer klimapolitisch höherwertigen Variante: im Folgenden genannt Szenario „KlimaPlus“.
II) Berechnung der Parameter
A) Szenario „Standard“ (nach gesetzlichen Standards):
(1s) Kostenschätzung Erstellung
(2s) Kostenschätzung Betrieb p.a. bei aktuellen Energiepreisen
(3s) durchschnittlicher CO2-Wert p.a. im Betrieb
(4s) Annahme: kein relevanter Unterschied bei CO2 in der Erstellung der Varianten (sonst sinngemäße Anpassung nötig und möglich).
B) Szenario „KlimaPlus“:
(1m) Kostenschätzung Erstellung
(2m) Kostenschätzung Betrieb p.a. bei aktuellen Energiepreisen
(3m) durchschnittlicher CO2-Wert p.a. im Betrieb
(4m) gleich (4s): Differenz Null laut Annahme (sonst Anpassung)
C) Nutzen-Kosten-Vergleich
Zusatznutzen „Extrameile“:
(5) = CO2-Einsparung p.a. * Lauf-/Kalkulationszeit (25 Jahre) = [(3m)-(3s)]25 Zusatzkosten „Extrameile“: (6) = ((1m)-(1s)) + ((2m)-(2s))25
Positive Botschaft: „Wir geben x € extra aus und sparen damit y Tonnen CO2.
Klimaschutzquote: K = (5) / (6) in der Einheiten € / Tonne CO2-Äquivalent
D) Ergänzend: Vergleich mit klimapolitisch vorgeschlagenen CO2-Preisen:
Ist die Extrameile effizient? Das ist sie dann, wenn sie unter „richtigen“ Anreizbedingungen auch ökonomisch rentabel wäre, wenn der CO2 Preis nicht 25€/Tonne CO2 wäre, sondern ca. 150 €/ Tonne CO2.
(7) CO2-Preisdifferenz = 150 – 25 = 125 €/Tonne CO2
Effizienzbedingung: (5) * (7) > (6).