Keine weitere Mehrung der Stellen durch Personalratswahlen
Der Ausschuss möge beschließen:
Die Vorlage wird wie folgt ergänzt:
„Bei künftigen Personalratswahlen stellt der Magistrat durch eine Verschiebung der Stellen im Stellenplan oder den Einsatz von befristeten Stellen sicher, dass keine wei-teren Stellenmehrungen im Stellenplan im Zusammenhang mit Freistellungen für den Personalrat eintreten.“
Begründung:
Der Mehrbedarf ist durch die einmalige Aufstockung der freizustellenden Mitglieder im Personalrat begründet. Es ist bei jeder Personalratswahl davon auszugehen, dass andere Mitarbeitende der Verwaltung freigestellt werden müssen. Dies liegt in der Entscheidungsautonomie des Personalrates begründet. Diese Tatsache darf aber nicht dazu führen, dass bei jeder Personalratswahl der Stellenplan der Stadt erwei-tert wird, wenn andere Mitglieder freigestellt werden. Vielmehr muss durch eine Umschichtung innerhalb des Stellenplans diese Veränderung kompensiert werden.