Keine Rücknahme ausgesprochener Kündigungen
Antrag zu TOP 25 der Stadtverordnetenversammlung am 14.12.2020
Die Beschlussfassung wird wie folgt geändert:
Im Punkt b werden die Worte
„Kündigungen, die in den letzten 12 Monaten ausgesprochen wurden, sind anhand der unter Ziffer 3.3 benannten Kriterien erneut zu überprüfen und den gekündigten Tagesmüttern bei Nichtvorhandensein von Kündigungsgründen erneut den Abschluss einer Kooperationsvereinbarung anzubieten.“
gestrichen.
Begründung:
Durch die Stadt ausgesprochene Kündigungen sind rechtskräftig, solange diese nicht vor Gericht angefochten werden. Hierbei handelt der Magistrat als Vertragspartner auf Grundlage der geltenden Richtlinien. Eine nachträgliche Änderung der Richtlinien kann nicht dazu führen, dass eine Kündigung zurückgenommen werden kann.
Soweit in der Vergangenheit Kündigungen ausgesprochen wurden, die nicht von Gerichten aufgehoben wurden, hat die Stadtverordnetenversammlung davon auszugehen, dass diese rechtmäßig erfolgt sind. Somit besteht kein Grund, diese aufzuheben.