Keine Parkzeitbegrenzung in der Nacht an E-Ladesäulen

Gemeinsamer Antrag von CDU und FDP

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

  1. Der Magistrat wird beauftragt, die zeitliche Park-Begrenzung an E-Ladesäulen in der Zeit von 23 bis 7 Uhr aufzuheben.
  2. Der Magistrat wird beauftragt, auf die MWG einzuwirken, dass in der Zeit von 23 bis 7 Uhr eine reduzierte Blockier-Gebühr für das Belegen der Ladesäulen ohne Ladevorgang erhoben werden.

Begründung:

Die zeitliche Begrenzung der Belegung von E-Ladesäulen soll dazu beitragen, dass der Durchsatz an den Säulen erhöht wird und E-Fahrzeuge diese nicht unnötig lang belegen. Dies ist untertägig sinnvoll und in der Stadt durch eine Vier-Stunden-Frist grundsätzlich geregelt. Diese Begrenzung erweist sich nachts jedoch als hinderlich, da in dieser Zeit üblicherweise keine Fahrzeuge umgeparkt werden. Deshalb empfiehlt es sich, sich an anderen Gemeinden, z.B. in Aachen, zu orientieren, welche die zeitliche Begrenzung in der Nacht außer Kraft setzen. Da die MWG bei zu langer Belegung der E-Ladesäulen neuerdings spürbare Blockier-Gebühren erhebt, sollte hier dafür gesorgt werden, dass diese nur dann erhoben werden, wenn auch die städtische Parkbeschränkung gilt. Dies erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass in der Nacht die Ladesäule genutzt wird, da die Kunden zwar keine Strafzettel wegen Falschparken erwarten, aber die Ladesäule wegen der Blockier-Gebühren meiden.