Keine Neufassung der Ehrenordnung der Stadt

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

1. Der als Anlage vorgelegte Entwurf zur Neufassung der Ehrenordnung wird abgelehnt.
2. Der Magistrat wird aufgefordert, zur nächsten Stadtverordnetenversammlung einen Satzungsentwurf zur Änderung der Ehrenordnung vorzulegen, der sinngemäß die vorgesehenen Änderungen in §5 Ziffer c) und §8 in die bestehende Ehrenordnung integriert.
3. Der Magistrat wird ermächtigt, im Vorgriff auf diese Neufassung der Ehrenordnung den Inhalt von §8 des Entwurfs zur Anwendung zu bringen.

Begründung:

Die Ehrenordnung ist erst am 1.10.2024 nach einem längeren parlamentarischen Prozess in seiner jetzigen Form beschlossen worden. Die „minimalen“ Veränderungen stellen in Realität eine grundlegende Veränderung dar, die diesen Beschlussprozess missachtet. Insbesondere ist es kein verfassungsmäßiges Gebot, die Pluralität der Gesellschaft mit einem Gendersternchen darzustellen. Die derzeit geltende Ordnung wird dieser Pluralität in gleicher Weise gerecht. Ebenso wird die bisherige Regelung zur Erreichung von Punkten für die Verleitung der Maintal-Nadel verändert und auf die reine Vereinsarbeit reduziert.
Daher ist die Neufassung der Ehrenordnung in Gänze abzulehnen. Der Magistrat ist aufgefordert, im Rahmen der geltenden Ehrenordnung die kleinen Anpassungen vor-zunehmen, die die Sportlerehrung betreffen. Diese können – soweit rechtlich zulässig – bereits in Vorgriff auf die Änderung der Ordnung für die Sportlerehrung 2025 zur Anwendung gebracht werden.

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