Keine Grundsteuererhöhung
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Ziffer 2 der Vorlage wird wie folgt neu gefasst:
„Der Magistrat wird aufgefordert, ein Haushaltssicherungskonzept vorzulegen, dass durch Anpassungen in den Ausgaben ohne eine Erhöhung der Grundsteuer und der Gewerbesteuer auskommt.“
Die vom Magistrat beschlossene Ergänzung „und der Hebesatz ggf. zu senken“ wird gestrichen.
Der Magistrat wird beauftragt, den Haushalt mit dem verkürzten Haushaltssicherungskonzept für 2022 der Genehmigungsbehörde vorzulegen.
Der Stadtverordnetenvorsteher wird gebeten, im Benehmen mit der Finanzdezernentin eine Runde der Fraktionsvorsitzenden einzuberufen, die über das Konsolidierungskonzept berät.
Begründung:
Das vorgelegte Haushaltssicherungskonzept stellt eine einseitige Belastung aller Maintaler Bürger und Bürgerinnen dar. Die beabsichtigte Grundsteuererhöhung führt zur Erhöhung der Wohnnebenkosten, die besonders diejenigen trifft, die über ein geringeres Einkommen verfügen. Das Konzept zeigt keine Ambition, die Leistungen der Stadt zu hinterfragen und Sparmöglichkeiten aufzuzeigen. Die Stadt darf sich nicht einseitig zu Lasten der Bürger sanieren. Deshalb muss das Konzept überarbeitet werden.
Das Ergebnis für 2021 zeigt darüber hinaus, dass der Haushalt mit großen Puffern geplant ist. Damit zeigt sich, dass bei einer realitätsnäheren Planung die aufgezeigten Defizite nicht in dem vollen Umfang eintreten müssen, wie sie derzeit planerisch dargestellt wurden. Eine solche Planung würde auch den Konsolidierungsbedarf reduzieren.
Die vom Magistrat beschlossene Ergänzung zur Senkung des Hebesatzes ist nicht erforderlich, wenn der Hebesatz nicht gesteigert wird. Er ist darüber hinaus ein folgenloser Beschluss, da der Magistrat bisher nicht erkennen lässt, welche Anstrengungen er unternimmt, um auf der Kostenseite eine Haushaltsverbesserung zu erreichen. Vielmehr steht zu erwarten, dass die Zusatzeinnahmen unmittelbar wieder verausgabt werden.
Die Vorlage des Haushaltes soll mit dem verkürzten Haushaltskonsolidierungskonzept erfolgen, um eine zügige Genehmigung zu erreichen. Das weitergehende Konsolidierungskonzept kann im Anschluss vom Magistrat ausgearbeitet und in den städtischen Gremien diskutiert werden. Hierzu bieten sich auch informelle Gespräche zwischen Magistrat und Stadtverordnetenversammlung im Rahmen einer Fraktionsvorsitzenden-Runde vor einer formalen Einbringung des Konzeptes an.