Keine Aufhebung von Sperrvermerken
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Beschlussfassung wird wie folgt geändert:
Die Ziffer 1c wird gestrichen.
Die Ziffer 1d wird gestrichen.
Begründung:
Zur Ziffer 1c: Der Haushaltsbeschluss enthält eine klare Beauftragung, dem Bauausschuss Erläuterungen vorzulegen, damit dieser den Sperrvermehr aufhebt. Dies ist – zumindest aus der Begründung nicht erkennbar – nicht geschehen. Daher muss erst der Beschluss des Bauausschusses eingeholt werden.
Zu Ziffer 1d: Der Haushaltsbeschluss enthält eine klare Beauftragung, dem Bauausschuss Erläuterungen und einen Generalentwässerungsplan vorzulegen, damit dieser den Sperrvermehr aufhebt. Dies ist – zumindest aus der Begründung nicht er-kennbar – nicht geschehen. Daher muss erst der Beschluss des Bauausschusses eingeholt werden.