Keine Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses „Kleingärten Vordere Taubenhalle“

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Beschluss vom 08.05.2017, DS Nr. 273/2016 zur Aufstellung des Bebauungsplans „Kleingärten Vordere Taubenhalle“ in der Gemarkung Wachenbuchen, Flur 2, Flst. 86/36 wird nicht aufgehoben.
Der Magistrat wird beauftragt, alternative Standorte für den zu planenden Regenrückhalteraum zu suchen und zu beplanen.

Begründung:

Durch Inaugenscheinnahme der Örtlichkeiten ergibt sich, dass es im Umfeld des vor-gesehenen Bebauungsplangebietes weitere Standorte für einen möglichen Regenrückhalteraum denkbar sind. Daher sollte darauf verzichtet werden, die bestehenden Kleingartenanlagen zugunsten dieses Regenrückhalteraums zu beseitigen. Der Bebauungsplan sollte weiter ausgearbeitet werden und zugleich ein anderer Standort für den Regenrückhalteraum ausgewiesen werden.