Keine Änderung der Beschlusslage zum Rathaus-Neubau

Ziffer 2 der Vorlage erhält folgende Fassung:

„Die Stadtverordnetenversammlung bekräftigt ihre bestehende Beschlussfassung, die Verwaltung künftig an den Standorten Rathaus Hochstadt, Bürger- und Dienstleistungszentrum Dörnigheim und Verwaltungsgebäude Kirchgasse unter zu bringen. Die Variante D bleibt somit Grundlage der Planung und ist vom Magistrat umzusetzen.“

Begründung:

Die Magistratsvorlage eröffnet erneut eine längst abgeschlossene Diskussion über die künftige Gestaltung der Verwaltungsstandorte und versucht dabei seine favorisierte Variante wiederholt gegenüber der Stadtverordnetenversammlung durchzusetzen. Entgegen der Behauptung des Magistrates ergeben sich keine neuen Erkenntnisse, die dazu führen müssen, dass die Stadtverordnetenversammlung ihre bestehende Beschlussfassung verändern soll. Diese ist bereits seit Jahren kontinuierlich bekräftigt worden. Sie leidet allenfalls daran, dass der Magistrat die Umsetzung des Beschlusses nicht konsequent vorangetrieben hat.

Der Hinweis des Magistrates auf die hohen Investitionen in der Stadt geht insoweit fehl, als alle angeführten Investitionen vom Magistrat im Nachgang zur Beschlussfassung über die Zukunft der Verwaltungsstandorte angestoßen wurden. Daher hätte der Magistrat bei seinen Planungen dies frühzeitiger berücksichtigen müssen. Es entsteht vielmehr der Eindruck, dass der Magistrat sein eigenes Handeln nunmehr dazu nutzen will, um eine nicht gewollte Entscheidung zu konterkarieren. Dies kann die Stadtverordnetenversammlung nicht akzeptieren.

Die vorgelegten Unterlagen, die größtenteils bereits fast ein Jahr oder älter sind, hätten bereits im Rahmen der Haushaltsaufstellung berücksichtigt werden können, wurden zu diesem Zeitpunkt aber nicht vorgelegt. Daher ist auch hier nicht erkennbar, dass eine zwingend andere Beschlussfassung erforderlich gewesen wäre. Jedenfalls lässt sich eine Variante A – wie vom Magistrat gewünscht – nicht ohne eine Veränderung der Haushaltstitel umsetzen. Der Haushalt ist auf die Umsetzung der Variante D ausgerichtet und mit Mehrheit beschlossen worden. Es ist somit umzusetzen.