Kein Neubau am Rathaus Hochstadt
Änderung der Beschlussvorlage
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- In Ziffer 1 werden die Sätze „Der Haushaltsbeschluss 97 […] angepasst.“ ge-ändert in „Der Haushaltsbeschluss 97 für 2019 betreffend Rathaus Hochstadt hat weiterhin Bestand.“
- In Ziffer 1 wird hinter dem Satz „Der Haushaltsbeschluss 60a […] Bestand.“ ergänzt: „Der Neubau eines Bürger- und Dienstleistungszentrums wird um 5 Jahre, mindestens aber bis zur Fertigstellung des Parkhauses am Bahnhof Ost, verschoben.“
- In Ziffer 2 wird der erste Satz „Der Anbau des Rathauses […] Machbarkeits-studie.“ ersetzt durch den Satz
„Die fehlenden Räume für die Verwaltung, die nicht im Gebäude in der Kirchgasse und im zur Klosterhofstraße gelegenen Teil des Rathauses bereitgestellt werden können, sollen im Bürger- und Dienstleistungszentrum abgebildet werden.“ - In Ziffer 2 wird nach dem ersten Satz ergänzt: „Der Altbauteil des Rathauses in Hochstadt bleibt bis zur Fertigstellung des Bürger- und Dienstleistungs-zentrums bestehen, zur Erhaltung des Altbaus werden im HH2021 ff jährlich zusätzlich 25.000,- € eingestellt.“
- In Ziffer 2 wird der zweiten Satz „Bei der Neuplanung […] einzuplanen.“ gestrichen.
- In Ziffer 3 wird im dritten Satz nach dem Wort „Räumlichkeiten“ ergänzt: „für die Verwaltung, insbesondere“
- In Ziffer 3 wird im Satz „Option ist […] werden kann.“ Der Satzteil „, der u.a. als Sitzungssaal für die Stadtverordnetenversammlung genutzt werden kann“ gestrichen.
- In Ziffer 3 wird hinter dem Satz „Bei der Konzepterstellung […] nutzen kann.“ Ergänzt: „Bevorzugter Bauherr für das Bürger- und Dienstleistungs-zentrum ist die MIG, soweit dies rechtlich zulässig ist.“
- In Ziffer 3 wird der Satz „Das Gebäude in der Kirchgasse […] genutzt.“ umformuliert in „Das Gebäude in der Kirchgasse wird ab 2022 für verschiedene Verwaltungseinheiten genutzt.“
- In Ziffer 4 wird ergänzt: „Der Abriss des Anbaus zum Rathaus (Investitions-projekt 60901-2201) wird auf die Zeit nach Fertigstellung des Bürger- und Dienstleistungszentrums verschoben.“
- In Ziffer 5 wird wie folgt neu gefasst: „Der Grundsatzbeschluss beinhaltet die Aufgabe des angemieteten Standorts in der Raiffeisenbank in Hochstadt (FB Finanzen. Angestrebt wird die Kündigung der Mietverhältnisse spätestens bis zum 30.06.2022.“
Begründung:
Die Beschlussvorlage zeigt nur sehr bedingt neue Erkenntnisse auf, sondern zielt vor allem darauf ab, den mehrfach durch die Stadtverordnetenversammlung geäußerten Willen zur künftigen Gestaltung der räumlichen Unterbringung der städtischen Verwaltung zu revidieren. Damit verfolgt der Magistrat seine langjährige Strategie, seinen eigenen Willen durchzusetzen. Dem muss sich die Stadtverordnetenversamm-lung entgegen stellen. Insbesondere ist nicht zu verstehen, warum seitens des Magistrates weiterhin darauf beharrt wird, (fast) die gesamte Verwaltung an einem Standort zu bündeln, wenn gleichzeitig die Erfahrungen mit dem Homeoffice dazu genutzt werden sollen, mehr Arbeit aus dem Rathaus heraus in die privaten Räumlichkeiten der Beschäftigten zu verlagern.
Soweit neue Erkenntnisse vorliegen, sind diese vor allem dem geschuldet, dass die bisherigen Planungen des Magistrates und der von ihm beauftragen Fachplaner eine unzureichende Qualität aufgewiesen haben. Dies ist aber nicht hinreichend, um eine grundlegend neue Gestaltung der Standortplanung zu erwirken. Vielmehr kann mit den zwei Standorten Rathaus Hochstadt (Bau an der Klosterhofstraße) und Bürger- und Dienstleistungszentrum sowie der langfristigen Nutzung des Gebäudes an der Kirchgasse durch städtische Gesellschaften und Einrichtungen ein ausreichendes Platzangebot geschaffen werden. Zugleich wird der Standort am Bahnhof Maintal Ost so als primäre Anlaufstelle für die Bürger aufgewertet werden.
Zu den Änderungsvorschlägen im Einzelnen:
Zu Nr. 1: Der Anbau zum Rathaus (Alte Schule) ist in seiner jetzigen Form nicht wirt-schaftlich sanierbar. Deshalb soll die Strategie des Abrisses und der Veräußerung des Geländes aufrechterhalten bleiben. Aufgrund der geplanten Verlagerung von publi-kumsintensiven Teilen der Verwaltung in das Bürger- und Dienstleistungszentrum reduziert sich auch der Parkdruck an diesem Standort. In der Konsequenz behält der Haushaltsbeschluss seine Gültigkeit.
Zur Nr. 2: Da durch den Bau der Nordmainischen S-Bahn die Fläche für das Parkhaus zum Bürger- und Dienstleistungszentrum für mindesten 5 Jahre blockiert ist und die Ausweichflächen zu klein sind, müsste auf Flächen am Bahnhof-Maintal-West ausgewichen werden, was die Attraktivität der Dörnigheimer Station erheblich reduziert. Ziel muss es sein, das Angebot an P&R-Plätzen zu steigern nicht zu verringern.
Ein Aufschub des geplanten Bürger- und Dienstleistungszentrums würde zudem aus-reichend Zeitraum bieten, um die Arbeitsplätze im Sinne von Desk-Sharing und Home-Office neu zu strukturieren und danach eine präzise Zahl der wirklich benötigten Arbeitsplätze vorzuweisen.
Angesichts der aktuellen und zu erwartenden Haushaltssituation ist in den kommenden Jahren eine Investition in das Bürger- und Dienstleistungszentrum, ob durch die Stadt, die MIG oder einen Investor nicht darstellbar. Sie sollte daher in jedem Fall aufgeschoben werden.
Zu Nr. 3: Im Rahmen des Umbaus des Gebäudes in der Kirchgasse und der Planung des Bürger- und Dienstleistungszentrums besteht die Möglichkeit, dort ausreichend Arbeitsplätze für die Verwaltung zu schaffen, die den Bedarf abdecken, der durch den Entfall des Anbaus am Rathaus sowie die Aufgabe des Standtortes in der Raiffeisenbank (Alt Bischofsheim) auftritt. Dies ist bei der Definition der Rahmenbedingun-gen für das Bürger- und Dienstleistungszentrums zu berücksichtigen. Eine Verlegung der MIG und des MSHD in die Kirchgasse sollte nicht vorgenommen werden.
Zu Nr. 4: Durch die Verschiebung des Baus des Bürger- und Dienstleistungszentrums ist es erforderlich, den Altbau am Rathaus in Hochstadt länger als derzeit beabsichtigt zu nutzen. Deshalb sind hier weitere Instandhaltungsmittel bereit zu stellen, um das Gebäude in Betrieb halten zu können.
Zu Nr. 5: Gegenwärtig besteht keine Notwendigkeit und Rechtfertigung, zusätzliche Räumlichkeiten für die Fraktionen zu errichten. Primärer Fokus muss die Bereitstellung von ausreichend Räumlichkeiten für die Verwaltung sein.
Zu Nr. 6: Hier wird der Rahmen der im Bürger- und Dienstleistungszentrum unterzu-bringenden städtischen Einrichtungen um weitere Büroarbeitsplätze für die Verwaltung erweitert, die in der Kirchgasse und dem Rathausbau an der Klosterhofstraße nicht untergebracht werden können.
Zu Nr. 7: Mit dem Bürgerhaus in Bischofsheim besteht ein geeigneter Raum für die Stadtverordnetenversammlung, so dass für die Stadt keine Notwendigkeit eines weiteren Multifunktionsraums besteht. Die restliche Überlegung des Multifunktions-raums ergibt sich aus dem Konzept des Gebäudes.
Zu Nr. 8: Das Bürger- und Dienstleistungszentrum sollte, da eine wesentliche Nutzung durch die Stadt erfolgen soll, im Eigentum einer städtischen Gesellschaft (der MIG) bleiben. Hierzu ist jedoch zu prüfen, ob die rechtlichen Gegebenheiten dafür vorliegen, so dass hier nur eine politische Willenserklärung aber keine feste Beschlussfassung erfolgen kann.
Zu Nr. 9: Das Gebäude an der Kirchgasse soll nicht nur interimistisch sondern dauerhaft durch die Stadtverwaltung genutzt werden Damit kann keine Nutzung durch den MSHD oder die MIG erfolgen. Der Satz ist deshalb entsprechend umzuformulieren.
Zu Nr. 10: Durch die Anpassungen im Zeitplan muss der Anbau des Rathauses noch bis zur Inbetriebnahme des Bürger- und Dienstleitungszentrums weiter genutzt wer-den. Das bedeutet, dass der Zeitpunkt des Abrisses in der Haushaltsplanung anzupas-sen ist. Der Mittelabfluss des Projektes erfolgt dann erst nach 2024.
Zu Nr. 11: Mit der Fertigstellung der Kirchgasse, die bis 2022 vorgesehen ist, kann dieses durch die Verwaltung genutzt werden. Deshalb sollte als erstes der Standort in der Raiffeisenbank aufgegeben werden. Dies kann deutlich vor dem 31.12.2023 erfolgen. Da weder MSHD noch MIG in das Gebäude in der Kirchgasse ziehen sollen, sind auch die Mietverträge an deren bisherigen Standorten nicht aufzulösen.
Anlage
Geänderter Beschlusstext unter Berücksichtigung der FDP-Änderungsanträge
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt das überarbeitete Konzept des Magistrats zur langfristigen Unterbringung der Verwaltung und weiterer städtischer Gesellschaften zur Kenntnis und beschließt hierzu wie folgt:
- Der Haushaltsbeschluss 79 für 2018 betreffend Kirchgasse und der Haushaltsbeschluss 80a für 2018 betreffend Bürger- und Dienstleistungszentrum haben weiterhin Bestand.
Der Haushaltsbeschluss 96 für 2019 betreffend Bürger- und Dienstleistungszentrum hat weiterhin Bestand.
Der Haushaltsbeschluss 97 für 2019 betreffend Rathaus Hochstadt hat weiterhin Bestand.
Der Haushaltsbeschluss 60a für 2020 betreffend Bürger- und Dienstleistungszentrum hat weiterhin Bestand. Der Neubau eines Bürger- und Dienstleistungszentrums wird um 5 Jahre, mindestens aber bis zur Fertigstellung des Parkhauses am Bahnhof Ost, verschoben. - Die fehlenden Räume für die Verwaltung, die nicht im Gebäude in der Kirchgasse und im zur Klosterhofstraße gelegenen Teil des Rathauses bereitgestellt werden können, sollen im Bürger- und Dienstleistungszentrum abgebildet werden. Der Altbauteil des Rathauses in Hochstadt bleibt bis zur Fertigstellung des Bürger- und Dienstleistungszentrums bestehen, zur Erhaltung des Altbaus werden im HH2021 ff jährlich zusätzlich 25.000,- € eingestellt.
Für den zur Klosterhofstraße hin gelegenen Rathausteil ist die technische Ertüchtigung vorzunehmen. Soweit möglich, sind in diesem Gebäudeteil ebenfalls die Voraussetzungen für mobiles Arbeiten (Desk Sharing) zu schaffen. - Der für das Bürger- und Dienstleistungszentrum vorgesehene Konzeptwettbewerb ist unmittelbar anzustoßen. Das Ergebnis wird der Stadtverordnetenversammlung bis Juli 2021 vorgelegt.
Die Stadt Maintal beabsichtigt im Bürger- und Dienstleistungszentrum langfristig Räumlichkeiten für die Verwaltung, insbesondere für den Stadtladen, die Stadtpolizei und das Standesamt anzumieten.
Bei der Konzepterstellung und Ausschreibung ist rechtlich sicherzustellen, dass die Stadt als langfristiger Mieter über mindestens 25 Jahre diese Räumlichkeiten nutzen kann. Bevorzugter Bauherr für das Bürger- und Dienstleistungszentrum ist die MIG, soweit dies rechtlich zulässig ist.
Das Gebäude in der Kirchgasse wird ab 2022 für verschiedene Verwaltungseinheiten genutzt. - Der Magistrat wird beauftragt auf Basis dieses Grundsatzbeschlusses, der Stadtverordnetenversammlung zur Dezembersitzung 2020 im Wege der Änderung von Planansätzen im Finanzplan, die notwendigen Finanzmittel 2021 bis 2023 aufzuzei-gen. Der Abriss des Anbaus zum Rathaus (Investitionsprojekt 60901-2201) wird auf die Zeit nach Fertigstellung des Bürger- und Dienstleistungszentrums verschoben.
- Der Grundsatzbeschluss beinhaltet die Aufgabe des angemieteten Standorts in der Raiffeisenbank in Hochstadt (FB Finanzen). Angestrebt wird die Kündigung der Mietverhältnisse spätestens bis zum 30.06.2022.