Kein Fernwärmezwang in Maintal

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

  1. Die Stadtverordnetenversammlung stellt fest, dass sie für die Stadt Maintal nicht beabsichtigt, im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung Satzungen zu erlassen, die eine Verpflichtung zum Anschluss an Fernwärmenetze von Energieversorgern im Stadtgebiet vorsehen.
  2. Soweit der Magistrat den Anschluss von städtischen Gebäuden an eine Fernwärmeversorgung beabsichtigt, soll dies mit der Maßgabe geschehen, dass die Bezugskosten für diese Wärme zu marktüblichen Konditionen geschieht und die Versorgung sich im Vergleich zu einer Nahversorgung bzw. andere Wärmesysteme wirtschaftlich rechnet.

Begründung:

Vor dem Hintergrund der Diskussionen um die kommunale Wärmeplanung besteht bei den Bürgern und der Wirtschaft, dass ihnen ein Anschlusszwang an Fernwärmenetze auferlegt wird. Dies ist im Wege von Satzungen auf Grundlage des Landesrechtes möglich, sofern eine kommunale Wärmeplanung vorliegt und diese Fernwärme als ein Instrument der Versorgung vorsieht. Gerade angesichts aktuelle Diskussionen über die Produktion von Wärme im Zusammenhang mit dem Bau von Rechenzentren ist es erforderlich, dass die Stadtverordnetenversammlung verdeutlicht, dass sie den Bau dieser Rechenzentren und daraus folgend der Bau von Fernwärmenetzen nicht dazu nutzen möchte, zukünftig die Bürger dazu zu verpflichten, diese Fernwärme abzunehmen. Der Bezug von Fernwärme auf freiwilliger Basis bleibt davon unbenommen. Die Entscheidungsfreiheit des Nutzers der Wärme für seine künftige Wärmeversorgung muss der Maßstab des städtischen Handelns sein.

Weiterhin ist sicherzustellen, dass auch die Stadt nicht als vermeintliche Vorbildgeberin Fernwärmeanschlüsse erstellt, die anschließend zu erhöhten Betriebskosten in den städtischen Gebäuden führen. Hier neigt die öffentliche Hand dazu, die Wirtschaftlichkeit hintenanzustellen. Vor dem Hintergrund der Haushaltssituation, die auch in nächster Zukunft sich nicht ändern wird, muss die Stadt stets darauf achten, wirtschaftliche Lösungen für ihre Infrastruktur zu schaffen. Daher muss in jedem Einzelfall geprüft werden, welche Wärmeversorgung geeignet ist. Fernwärme kann daher nur dann in Frage kommen, wenn sie zu vergleichbaren Bedingungen erzeugt werden kann, wie lokale Wärme in den Infrastrukturen.

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