Hessenkasse nicht für das Bürgerhaus verwenden

Die Beschlussfassung zur Hessenkasse wird wie folgt geändert:
Der Magistrat wird aufgefordert, anstelle des Bürgerhauses Bischofsheim alternative Investitionsprojekte, die die Voraussetzungen erfüllen, zum Investitionsprogramm Hessenkasse anzumelden.
Die erforderlichen Auszahlungsermächtigungen sowie entsprechende Einzahlungen werden – soweit noch nicht erfolgt – in der zukünftigen Haushalts-, Finanz- und Investitionsplanung veranschlagt.


Begründung:
Das Bürgerhaus Bischofsheim ist das denkbar falscheste Projekt, das aus der Hessenkasse zu finanzieren ist. Hierbei wird alte Substanz zerstört und neue Substanz mit weniger Leistung geschaffen. Dies auch noch aus der Hessenkasse zu finanzieren wird den Projekten nicht gerecht, die die Stadt dringender braucht, beispielsweise eine neue Kita für Bischofsheim. Deshalb soll der Magistrat andere Projekte zur Hessenkasse anmelden. Ebenso ist es möglich, bestehende Investitionsdarlehen zu tilgen, sofern dies mit den Regularien der Hessenkasse vereinbar ist. Deshalb ist die Vorlage zu ändern.