Herstellung der ursprünglichen Geschwindigkeitsregelung in der Braubachstraße

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Magistrat wird aufgefordert, in der Braubachstraße zwischen Querspange und Ampelkreuzung Bahnhofstraße die Tempo-30-Regelung aufzuheben und die ursprüngliche Tempo-40-Regelung wieder einzuführen.

Begründung:

Die Argumentation des Magistrats zur Einführung der Tempo-30-Regelung in der Berliner Straße (!) beruht im Wesentlichen auf die durch Parkplätze beengte Situation und das damit verbundene Befahren des Radwegs und Bürgersteigs, der nur durch flache Randsteine abgetrennt ist. Diese Situation ist in der Braubachstraße so nicht gegeben. Dort gibt es keine Parkplätze und die Straße ist breit genug für den Gegenverkehr. Damit gibt es keine Veranlassung, hier eine Temporeduzierung herbeizuführen, es sei denn man verfolgt das allgemeine Ziel, den motorisierten Verkehr in Maintal zu behindern.