Haushaltswirtschaft in Zeiten der Krise

Die FDP-Fraktion beantragt den folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Ausschusssitzung in seiner Eigenschaft nach §51a HGO am 29.04.2020 zu nehmen:

Der Haupt- und Finanzausschuss möge beschließen:

Die Stadtverordnetenversammlung sieht die finanzielle Stabilität der Stadt Maintal durch die gegenwärtige Covid-19-Pandemie in Frage gestellt. Daher sind aus ihrer Sicht dringende Gegenmaßnahmen zu ergreifen, um die Auswirkungen auf den städtischen Haushalt zu begrenzen. Dies vorangestellt beschließt die Stadtverordnetenversammlung

  1. den Magistrat zu empfehlen freie und freiwerdende Stellen in der Stadtverwaltung und den städtischen Eigenbetrieben frühestens nach sechs Monaten zu besetzten. Dies sollte auch für befristete Stellen gelten, die nicht im Stellenplan abgebildet sind. Hiervon ausgenommen sollten Stellen für Erziehende in den städtischen Kindertagesstätten und beim MSHD werden.
  2. den Magistrat zu empfehlen, keine neuen Planungsleistungen und keine neuen Bauleistungen für bauliche Maßnahmen, deren Bau noch nicht begonnen wurde, zu vergeben, bis die Stadtverordnetenversammlung über einen etwaigen Nachtragshaushalt 2020 oder den Haushalt 2021 beschlossen hat. Hiervon ausgenommen sollten Maßnahmen sein, auf die Dritte einen vertraglichen oder einen Rechtsanspruch haben oder die zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit dringlich erforderlich sind (einschließlich entsprechender Maßnahmen im Kanalnetz) sowie Maßnahmen zur Schaffung neuer bzw. Erweiterung der Maintaler Gewerbegebiete und städtischen Kindertageseinrichtungen.
  3. den Magistrat zu bitten, für Investitionsmaßnahmen aus dem städtischen Haushalt, die durch das Land oder den Bund gefördert werden, einen angepassten Realisierungsterminplan für die Beratungen zu einem etwaigen Nachtragshaushalt 2020 oder den Haushalt 2021 vorzulegen, der die erweiterten Förderzeiträume berücksichtigt.

Begründung:

Die aktuelle Covid-10-Pandemie zeigt massive Folgen auf das aktuelle Geschehen in Maintal. Neben den massiven Kontaktbeschränkungen muss auch die Verwaltung in ganz neue Arbeitsweisen umsteigen, um den Betrieb aufrecht zu erhalten. Das gilt besonders auch für die Beschäftigten in den städtischen Kindertagesstätten und beim MSHD. Zugleich ist mit Sicherheit davon auszugehen, dass die Wirtschaft einen großen Einbruch erleben wird und es mehr Arbeitnehmer geben wird, die von Kurzarbeit oder gar Arbeitslosigkeit bedroht sind. Dies führt aller Voraussicht nach zu signifikanten Rückgängen bei den städtischen Steuereinnahmen und dem kommunalen Finanzausgleich schon in 2020. Hierauf muss sich die Stadt frühzeitig vorbereiten. Gleichzeitig ist der Abbruch von Maßnahmen zu vermeiden, der in der Gesamtschau zu höheren Kosten führen würde, also insbesondere die Unterbrechung laufender Baumaßnahmen.

Ob ein Nachtragshaushalt nach §98 (2) Ziffer 1 und 2 HGO für 2020 erforderlich sein wird, kann gegenwärtig nicht abgeschätzt werden. Deshalb kann ein Gegensteuern möglicherweise erst im Rahmen der Haushaltsberatungen für den Haushalt 2021 erfolgen. Dennoch ist ein zügiges Überprüfen der städtischen Leistungen notwendig. Liquiditätsabflüsse, die derzeit vermeidbar sind, sollten deshalb vermieden werden. Dies gilt sowohl für den investiven Haushalt als auch für den Verwaltungshaushalt, hier insbesondere bei den Personalkosten.

Die Dringlichkeit der Entscheidung ergibt sich aus der Tatsache, dass mit dem Fortschreiten des Verwaltungshandelns im Rahmen des beschlossenen Handelns weitere finanzielle Bindungen der Stadt entstehen, die nicht mehr Rückholbar sind, wenn sich im weiteren Verlauf der Krise und ihrer Folgen zeigt, dass die Finanzen der Stadt eine entsprechende Belastung nicht mehr ohne gravierende Auswirkungen für die Bürger und Unternehmen in der Stadt auffangen können.