Grundsteuer nur ultima Ratio

Anfrage nach §16 der Geschäftsordnung

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

die FDP-Fraktion stellt folgende Anfrage nach §16 der Geschäftsordnung:

Das Verwaltungsgericht Gießen hat in einer Entscheidung die Grundsteuer B Erhöhung der Stadt Bad Nauheim von 340 auf 560 Punkte gekippt. In seiner Begründung hat das Gericht darauf hingewiesen, dass Gemeinden Steuern nur erhöhen dürften, wenn ihre sonstigen Einnahmen zur Deckung des Haushalts nicht ausreichten. Nach dem Urteil ist die Grundsteuer-Erhöhung grundsätzlich ultima Ratio für die Haushaltspolitik. Unterm Strich bedeutet das Urteil, dass Grundeigentümer erst zur Kasse gebeten werden können, wenn die Kommune alle anderen Einkommensoptionen ausgeschöpft hat und auch bei den Ausgaben alle Sparmaßnahmen umgesetzt hat.

Auch wenn das Urteil noch nicht schriftlich vorliegt und möglicherweise vor dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof angefochten wird, hat es doch eine wesentliche Auswirkung auf den laufenden Konsolidierungsprozess der Stadt Maintal. Daher muss der Magistrat sich bereits jetzt eine – zumindest vorläufige – Meinung zu dem Urteil gebildet haben.

Vor diesem Hintergrund fragt die FDP-Fraktion den Magistrat:

  1. Welches Defizit hat die Stadt Nauheim ausgewiesen und welche zusätzlichen Einnahmen durch die jetzt gekippte Grundsteuererhöhung erwartet sie – absolut und pro Einwohner – und wie lauten diese Werte im Vergleich für die Stadt Maintal im Falle der vom Magistrat angestrebten Erhöhung der grundsteuer um 300 Punkte?
  2. Welche Maßnahmen zur Einkommenserhöhung und zur Ausgabensenkung hat die Stadt Maintal bereits umgesetzt, die die Stadt Bad Nauheim nicht umgesetzt hat und die dazu beitragen können, dass die Maßstäbe, die das Gericht an die Bad Nauheimer Grundsteuererhöhung angesetzt hat, nicht in Maintal zum Tragen kommen?
  3. Wie beurteilt der Magistrat jenseits der Aussage des Bürgermeisters, dass eine Straßenbeitragssatzung im Saldo nichts bringt, die Auswirkungen des Urteils auf die Diskussion um eine Erhöhung der Grundsteuer in Maintal?
  4. In wie weit ist die Grundforderung, dass alle sonstigen Einnahmequellen ausgeschöpfte werden müssen und Beiträge kostendeckend erhoben werden müssen, bevor die Grundsteuer erhöht wird, in Maintal bereits erfüllt?
  5. Hält der Magistrat im Lichte des vorliegenden Urteils an seiner Auffassung fest, dass eine Grundsteuererhöhung um 300 Punkte rechtlich möglich ist?

 

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Schäfer