Gründung der Maintal Immobilien Gesellschaft

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

  1. In Ausführung der Beschlüsse zum Haushalt 2017 beauftragt die Stadtverordnetenversammlung den Magistrat, die Gründung der Maintal Immobilien Gesellschaft mbH & Co KG (im Folgenden MIG genannt) als Tochtergesellschaft der Maintal Beteiligungs-GmbH und der Stadt Maintal (Kommanditistin)  sowie der Maintal Verwaltungsgesellschaft mbH (Komplementärin, im Folgenden MVG genannt) vorzubereiten und – nach Beschluss durch die Stadtverordnetenversammlung über den Gesellschaftsvertrag – binnen drei Monaten durchzuführen.Stadtverordnetenversammlung verfolgt mit der Gründung der MIG das Ziel, die bedarfsgerechte Entwicklung von Grundstücken, Gebäuden und Räumlichkeiten im kommunalen Eigentum sowie die Verwaltung, den Betrieb, die Unterhaltung und Verwertung stadteigener und für die Stadtentwicklung relevanter Immobilien voranzutreiben.Die Ziele der MIG sind die:
    – Nachhaltige sowie wertsichernde Entwicklung und Erhaltung des für die städtische Aufgabenerledigung notwendigen Immobilienbestands
    – Schaffung von finanzierbaren Wohn- und Gewerberaum für Maintal
    – Förderung des von den städtischen Gremien verabschiedeten Stadtentwicklungskonzeptes und Umsetzung der Infrastruktur-Planungen der Stadt
    – Bewahrung eines lebenswerten Stadtklimas in Maintal: möglichst umweltgerechte Entwicklung neuer Siedlungs- und Gewerbegebiete
    – Beachtung von den städtischen Gremien vorgegebenen Kriterien einer sozialen Stadtentwicklung
    – Herstellung voller Kostentransparenz zu allen Aktivitäten und Immobilien
    – Minimierung der lfd. Betriebskosten
    – Realisierung von Kosteneinsparungen und Synergien
  2.  Als Unternehmenszwecks der MIG wird  im Gesellschaftsvertrag festgelegt:
    a. die Entwicklung, Erschließung und Vermarktung von Baugebieten für Gewerbe- und Wohnzwecke;
    b. die Errichtung, Vermietung, Bewirtschaftung und Verwaltung von Wohngebäuden und Wohnungen, vornehmlich für gering- und mittelverdienende Haushalte;
    c. die Projektentwicklung, und Durchführung von Baumaßnahmen für Infrastruktur- und Bauprojekte im Auftrag von Bauherren, insbesondere im Auftrag der Stadt Maintal;
    d. die Übernahme, Bewirtschaftung und Vermietung von städtischen Gebäuden oder anderer öffentlicher Einrichtungen, wie Asylbewerberheime, Verwaltungs- und Geschäftsgebäude, Kinderbetreuungseinrichtungen und ähnliches;
    e. der Erwerb, die Entwicklung und Bebauung von Grundstücken und die Errichtung von Gebäuden, insbesondere für die Stadt Maintal
    f. die Erbringung aller im Zusammenhang mit der Entwicklung, Errichtung, Bewirtschaftung, Veräußerung und Bewertung von Immobilien und Grundstücken im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten.
  3. Der Magistrat wird beauftragt, in Anlehnung an die Anlage 1 zu diesem Antrag und unter Beachtung der Vorgaben der HGO einen Gesellschaftsvertrag für die Maintal Immobilien Gesellschaft vorzubereiten und der Stadtverordnetenversammlung für die Sitzung im Juni 2017 zur Beschlussfassung vorzulegen. Der Magistrat wird weiterhin beauftragt, in Anlehnung an die Anlage 1a zu diesem Antrag und unter Beachtung der Vorgaben der HGO einen Gesellschaftsvertrag für die Maintal Verwaltungsgesellschaft vorzubereiten und der Stadtverordnetenversammlung für die Sitzung im Juni 2017 zur Beschlussfassung vorzulegen. Ferner wird der Magistrat beauftragt nach Gründung der Gesellschaft in den Gremien der Gesellschaft darauf zu dringen, dass eine Geschäftsordnung der Geschäftsführung in Anlehnung an Anlage 2 dieses Antrags beschlossen wird.
  4. Der Magistrat wird beauftragt, in Anlehnung an die Anlage 3 zu diesem Antrag und unter Beachtung der Vorgaben der HGO eine Veränderung des Gesellschaftsvertrags für die Maintal Beteiligungs-GmbH vorzubereiten und der Stadtverordnetenversammlung für die Sitzung im Juni 2017 zur Beschlussfassung vorzulegen.
  5. Der Magistrat wird beauftragt, in Anlehnung an die Anlage 4 zu diesem Antrag und unter Beachtung der Vorgaben der HGO eine Veränderung des Gesellschaftsvertrags für die Maintal Werke GmbH vorzubereiten und der Stadtverordnetenversammlung für die Sitzung im Juni 2017 zur Beschlussfassung vorzulegen.
  6. Der Magistrat wird beauftragt, in Anlehnung an die Anlage 5 zu diesem Antrag und unter Beachtung der Vorgaben der HGO eine Veränderung des Gesellschaftsvertrags für die Stadtverkehr Maintal GmbH vorzubereiten und der Stadtverordnetenversammlung für die Sitzung im Juni 2017 zur Beschlussfassung vorzulegen.
  7. Die Stadtverordnetenversammlung empfiehlt den zuständigen Gremien der Maintal Beteiligungs-GmbH, bis Anfang des Jahres 2019 eine Geschäftsführungsstruktur einzuführen, bei der diese Gesellschaft durch einen kaufmännischen Geschäftsführer geführt wird, der zugleich die kaufmännische Geschäftsführung der Tochtergesellschaften übernimmt. Dieser wird ergänzt um einen technischen Geschäftsführer, der zugleich technischer Geschäftsführer der Maintal Immobilien Gesellschaft und der Maintal Verwaltungsgesellschaft ist.
  8. Der Magistrat wird beauftragt, in den zuständigen Gremien der MBG, MWG und MIG darauf zu dringen, dass die administrativen Aufgaben zentralisiert durch eine Gesellschaft oder der Stadt wahrgenommen werden und im Rahmen von Geschäftsbesorgungsverträgen den jeweils anderen Gesellschaften zur Verfügung gestellt werden.
  9. Der Magistrat wird aufgefordert der Stadtverordnetenversammlung bis zur Sitzung im Juni 2017 ein Konzept vorzulegen, wie der MIG städtische Grundstücke und Immobilien möglichst kostenminimierend zur Entwicklung übertragen werden können (z.B. über Bar- und Sacheinlagen, Verwertungsrechte, Erbpachtverträge), damit die MIG diese entwickeln, veräußern, vermieten oder verpachten kann. Eine entsprechende Liste der Einlagen der Stadt Maintal und der MBG für die MIG ist zu erstellen.
  10. Der Magistrat wird beauftragt, mit der MIG in einem ersten Schritt Entwicklungsverträge für folgende Gelände vorzubereiten und der Stadtverordnetenversammlung vorzulegen:
    – Neues Gewerbegebiet Maintal West
    – Sportplatz Eichenheege
    – Grundstück in Hochstadt Flur 8 beim Kleeblatt
  11. Der Magistrat legt der Stadtverordnetenversammlung Maintal bis Juni 2017 einen Business-Plan zur Beschlussfassung vor.

Begründung:

Mit dem Haushalt 2017 wurde beschlossen, eine neue Maintal Immobilien Gesellschaft (MIG) zu gründen. Diese Gesellschaft wird zweckmäßigerweise als Tochtergesellschaft der MBG und der Stadt Maintal als GmbH & Co KG gegründet. Die Maintal Verwaltungsgesellschaft mbH soll als Komplementärin der MIG eingesetzt werden. Dadurch wird die Beteiligungsgesellschaft als Holding gestärkt und zwischen den städtischen Gesellschaften eine gemeinsame Nutzung administrativer Ressourcen ermöglicht. Hierzu zählt auch, dass die MBG, die MWG, die MVG und die MIG perspektivisch durch einen personenidentischen kaufmännischen Geschäftsführer geführt werden (Senkung Personalkosten). Bis zur abschließenden Umsetzung der Geschäftsführungsstruktur soll die MBG weiterhin durch die bisherigen nebenamtlichen Geschäftsführer geführt werden, die durch die Geschäftsführer der MVG/MIG und der MWG unterstützt werden. So kann ein reibungsloser Umstrukturierungsprozess bei gleichzeitigem Aufbau der MIG gewährleistet werden.

Die MIG soll die zentrale Gesellschaft der Stadt werden zur
– Versorgung der städtischen Organisationseinheiten und Dienststellen mit geeigneten Räumlichkeiten,
– Kosteneinsparungen
– Entwicklung städtischer Grundstücke und Areale für gewerbliche und Wohnzwecke und
– Der Förderung des von den städtischen Gremien verabschiedeten Stadtentwicklungskonzeptes.

Der Gesellschaftsvertrag der MIG soll so gestaltet werden, dass die Geschäftsführung die notwendigen Befugnisse erhält, um eine übliche Immobilienentwicklung durchzuführen. Dies bedingt bei den Berechtigungen für Vergaben von Aufträgen und Veräußerungen von Grundstücken die Ermächtigung im Rahmen genehmigter Planungen auch ohne weitere Zustimmungen der Gremien handeln zu können.

Die MIG soll durch einen Aufsichtsrat gesteuert werden, der darauf achtet, dass neben den Anforderungen an eine wirtschaftliche Unternehmensführung auch die Ziele der Stadt in der städtischen Entwicklung einen angemessenen Eingang in die Geschäftspolitik finden. Die Regeln der HGO bei der Besetzung sind einzuhalten. Der Aufsichtstrat soll aus vom Magistrat und von der Stadtverordnetenversammlung vorgeschlagenen Mitgliedern bestehen. Die Gesellschafterversammlung soll die gesetzlichen Aufgaben als Vertretung der Anteilseigner wahrnehmen.

Die Geschäftsordnung der MIG soll vertiefend die Aufgaben und Rollen der Geschäftsführung regeln und die Geschäfte bestimmen, die über den Gesellschaftsvertrag hinaus der Zustimmung des Aufsichtsrates bedürfen. Diese Geschäftsordnung ist vom Aufsichtsrat zu beschließen. Grundsätzlich sollte in allen Gesellschaften der Stadt eine Geschäftsordnung vorgehalten werden, die auch einen Geschäftsverteilungsplan für die Geschäftsführer umfasst.

Hinsichtlich der Besetzung des Aufsichtsrates sollten diese bei der SVM, der MIG, der MBG und der MWG einheitlich aus sieben Aufsichtsratsmitgliedern bestehen, wobei ein Mitglied vom Magistrat bestimmt werden und sechs von der Stadtverordnetenversammlung. Das Recht des Magistrates zur Entsendung der Aufsichtsräte gemäß §125 HGO bleibt hiervon unberührt. Aufsichtsratsmitglieder müssen, von den Vorschriften der HGO abgesehen, keine Magistratsmitglieder oder Stadtverordnete sein. Die MVG hat keinen Aufsichtsrat.

Durch die Gründung der MIG und der MVG ist eine Anpassung des Gesellschaftsvertrags der MBG erforderlich. Dieser Vertrag hat bereits eine gute Grundstruktur, so dass die Veränderungen relativ gering ausfallen. In diesem Zusammenhang können weitere kleine Anpassungen vorgenommen werden, die zu einer Harmonisierung der Gesellschaftsverträge von MIG, MWG und MBG führen.

Durch die Übernahme der restlichen MWG ist eine weitere Anpassung des Gesellschaftsvertrags der MWG notwendig. Diese soll so erfolgen, dass keine steuerlich nachteiligen Auswirkungen entstehen. Besonders der Paragraph zum Jahresabschluss sollte an die neue Eigentümerstruktur angepasst werden. Zugleich sollte auch hier eine Anpassung an die Gesellschaftsverträge von MBG und MIG erfolgen. Insbesondere soll die Aufgabenverteilung zwischen Aufsichtsrat und Gesellschafterversammlung an die Regelungen der beiden anderen Gesellschaften angeglichen werden und damit die Rolle des Aufsichtsrates gestärkt werden.

Die MIG soll städtische Grundstücke entwickeln. Hierfür muss ein Konzept entwickelt werden, wie diese Grundstücke der MIG zur Verfügung gestellt bekommt. Dies sollte möglichst ohne Kostenbelastung für die Stadt oder die Gesellschaft in Form der Grunderwerbssteuer geschehen, um die Herstellkosten und damit auch die Mietpreise für von der MIG entwickelte Projekte nicht unnötig in die Höhe zu treiben. Deshalb soll der Magistrat hier eine Vorlage für die Stadtverordnetenversammlung erstellen, die zum operativen Start der Gesellschaft beschlossen werden kann.

Die MIG soll schrittweise städtische Grundstücke entwickeln und entsprechend von der Stadt beauftragt werden. Als erstes Grundstück eignet sich das Grundstück in Hochstadt, das im Rahmen des Masterplan Asyl als Flüchtlingsunterkunft vorgesehen war. Hier kann bereits kurzfristig ein Bauobjekt zur Vermietung errichtet werden, einschließlich der vorgesehenen Arztpraxis. Als weitere größere Entwicklungsprojekte bieten sich das neue Gewerbegebiet Maintal West und das Sportgelände an der Eichenheege als Entwicklungsflächen an, die von der MIG bearbeitet werden. Damit wird auch die breite Tätigkeitspalette der MIG angesprochen.

Anlage_1_Gesellschaftsvertrag_MIG_7_KG_v3

Anlage_1a_Gesellschaftsvertrag_MVG

Anlage_2_MIG_GO_GF_7

Anlage_3_Gesellschaftsvertrag_MBG_7

Anlage_4_ Gesellschaftsvertrag_MWG_7

Anlage_5_Gesellschaftsvertrag_SVM_7