Große Anfrage zur Parkplatzsituation in der Waldsiedlung

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin,

die FDP-Fraktion stellt folgende große Anfrage nach §16 der Geschäftsordnung:

in der Presse war zu lesen, dass es in der Waldsiedlung zu Problemen im ruhenden Verkehr gekommen ist. Insbesondere wurden von privaten Anliegern Abschleppmaßnahmen auf mutmaßlich öffentlichen Abstellflächen veranlasst. Die Berichterstattung wirft Fragen hinsichtlich des Zustands dieser Flächen sowie des Verhältnisses mit den Anliegern auf.

Vor diesem Hintergrund stellt die FDP-Fraktion folgende Fragen:

  1. Sind die Flächen für den ruhenden Verkehr am Straßenrand in der Waldsiedlung, insbesondere in der Hermann-Löns-Straße und der Wilhelmsbader Straße im privaten Besitz oder im Besitz der Stadt?
  2. Soweit es sich um Flächen der Stadt handelt: Wurden diese Flächen den Anliegern zu deren exklusiver Nutzung überlassen und wurden hierzu entsprechende Vereinbarungen mit den Anliegern getroffen?
  3. Soweit es sich um Flächen der Stadt handelt: Auf welcher Grundlage konnten und können die privaten Anlieger verlangen, dass dort Flächen für deren Nutzung (z.B. als Bereitstellflächen für Müllcontainer) gesperrt werden und gibt es hierzu Vereinbarungen der Stadt mit den Anliegern?
  4. Sind die öffentlichen Flächen des ruhenden Verkehrs so gekennzeichnet, dass auch Ortsunkundige problemlos erkennen können, welche Flächen für das Parken gesperrt sind?
  5. Liegen der Stadt Anzeigen seitens der Anlieger über angebliche Parkvergehen in dem Gebiet vor und ist die Stadt diesen nachgegangen?
  6. Auf welcher Rechtsgrundlage kann ein Anlieger androhen, parkende Fahrzeuge abschleppen zu lassen, die auf mutmaßlich gesperrten Flächen stehen und die Abschleppmaßnahmen auf eigene Initiative vollziehen?
  7. Ist die Stadt als Eignerin der Flächen in die Abschleppmaßnahmen eingebunden gewesen und hat diese genehmigt oder toleriert?
  8. Ist der Stadt bekannt, ob die durchgeführten Abschleppmaßnahmen rechtmäßig waren und falls nicht, was hat die Stadt unternommen, um das Handeln der Anlieger zu unterbinden?
  9. Was wird die Stadt unternehmen, damit sowohl für die Anlieger als auch für die Nutzer der Flächen für den ruhenden Verkehr eindeutig gekennzeichnet sind und die Überwachung des ruhenden Verkehrs und etwaige Abschleppmaßnahmen rechtskonform erfolgen?
  10. Gibt es neben der Waldsiedlung auch andere Gebiete in der Stadt, in denen nach Kenntnis des Magistrates ähnliche Situationen bestehen und wo Anlieger aus eigenem Antrieb in den ruhenden Verkehr auf städtischen Flächen eingreifen?