Große Anfrage zu den Rechenzentren in Maintal

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Aktuell werden in Maintal 2 Rechenzentren in Bischofsheim und in Dörnigheim geplant. Diese werden einen erhöhten Energieverbrauch in der Stadt nach sich ziehen. Die Versorgung wird voraussichtlich nicht über die MWG erfolgen, sondern über die übergeordneten Versorger oder über eine Insellösung mit Gasturbinen.

Vor dem Hintergrund der öffentlichen Diskussion und denen dort geäußerten Befürchtungen stellt die FDP-Fraktion folgende Fragen:

  1. Nach welchen Genehmigungsverfahren werden die beiden Rechenzentren realisiert werden und welche Beteiligung der städtischen Gremien ist in diesen Verfahren vorgesehen?
  2. Welche Beteiligungsrechte bestehen für „Nachbarn“ der beiden Standorte?
  3. Mit welcher (maximaler) Energieleistung und welchem (maximalem) Energieverbrauch werden nach Kenntnis des Magistrates die beiden Rechenzentren betrieben werden?
  4. Wie lässt sich diese Leistungsaufnahme mit anderen Anlagen vergleichen? Gehören die beiden in Maintal geplanten Anlagen nach Kenntnis des Magistrates zu den großen, mittleren oder kleinen Anlagen in Deutschland und wie sieht ein Vergleich mit der Anlage am Ratswegkreisel, die vielen Bürgern bekannt ist?
  5. Über welche Versorgungswege (Stromleitungen, Gasleitungen) wird die erforderliche Energie für die Rechenzentren kurz- und langfristig bereitgestellt werden?
  6. Werden diese Versorgungsleitungen vom lokalen Energieversorger (MWG) oder von überregionalen Energieversorgern bereitgestellt?
  7. Falls zusätzliche Versorgungsleitungen hergestellt werden müssten, wer würde diese errichten und nach welchem Genehmigungsverfahren?
  8. Besteht ein Sachzusammenhang zwischen dem vom Netzbetreiber Tennet bekannt gegebenem Plan, ein Umspannwerk in Maintal neu zu errichten und den Planungen für die Rechenzentren?
  9. Wenn die Energieversorgung über Strom erfolgt, welchen zusätzlichen CO2-Ausstoß würde diese erzeugen, wenn man den aktuellen Strommix in Deutschland zugrunde legt?
  10. Wenn die Energieversorgung über Gas erfolgt, welchen zusätzlichen CO2-Ausstoß würde dies erzeugen?
  11. Wenn die Energieversorgung statt über konventionellem Gas über Bio-Gas erfolgt, welchen tatsächlichen zusätzlichen CO2-Ausstoß würde dies erzeugen (ungeachtet der Tatsache, dass Biogas als klimaneutral in Klimabilanzen geführt wird)?
  12. Wie hoch wäre der Anteil des benötigten Bio-Gases am aktuellen Bio-Gas-Aufkommen der Bundesrepublik?
  13. Wenn die Rechenzentren nicht in Maintal, sondern an einer anderen Stelle errichtet würden, welchen anderen CO2-Ausstoß würden die beiden Rechenzentren erzeugen und wie würden sich dadurch die Klimaauswirkungen ändern?
  14. In welchem Verhältnis steht der erwartete zusätzliche Energiebedarf und CO2-Ausstoß zu dem bereits in Maintal bestehenden Energiebedarf und CO2-Ausstoß?
  15. Welchen zusätzlichen Wasserbedarf erwartet der Magistrat durch die beiden Rechenzentren und wie steht dieser im Verhältnis zum aktuellen Wasserbedarf der Stadt?
  16. Hätte der erwartete Wasserbedarf auf die städtische Wasserver- und -entsorgungsinfrastruktur?
  17. Ist mit Emissionen für die Umgebung (Stickoxide, Feinstaub, Lärm) in den angrenzenden Wohngebieten aus Sicht des Magistrates bei den beiden geplanten Rechenzentren zu rechnen?
  18. Würde der Bau des Rechenzentrums im ehemaligen Honeywell-Gelände die Ergebnisse des INKEK-Gutachtens zum Instone-Bauvorhaben oder der Stadtklimaanalyse in Bezug auf Kaltluftströme nennenswert beeinflussen?
  19. Wäre sichergestellt, dass die Genehmigungsverfahren einer eventuellen Gas-basierten Energieerzeugung für die Rechenzentren den Verfahren bei Kraftwerkanlagen einer ähnlichen Wärmeleistung entsprechen?
  20. Müssen die Stadt oder die MWG eigene Investitionen tätigen, um die Ansiedlung der beiden Rechenzentren zu ermöglichen und falls ja, können diese als Erschließungskosten den Investoren grundsätzlich in Rechnung gestellt werden?
  21. Welche ökologischen Ausgleichsmaßnahmen sind nach Einschätzung des Magistrates erforderlich, um den Bau der Rechenzentren zu ermöglichen?
  22. Findet die gerade beschlossene grünordnerische Gestaltungssatzung Anwendung auf diese Vorhaben?
  23. Mit welchem zusätzlichen Verkehr rechnet der Magistrat durch die Errichtung der Rechenzentren in der Bau- und Betriebsphase?
  24. Sind die Planungen der Investoren nach Kenntnis des Magistrates in übergeordneten Planwerken (z.B. Flächennutzungsplanung, Stromnetzausbaupläne, …) bereits berücksichtigt?
  25. Hängt die weitere Durchführung der beiden Projekte grundsätzlich von noch zu fassenden Beschlüssen der Gremien der Stadt Maintal ab?

Hier die Antwort des Magistrates in der Stadtverordnetenversammlung vom 09.02.2026

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