Gestaltungssatzung: Keine zusätzlichen Begrenzungen für Solaranlagen

Die Beschlussvorlage wird wie folgt ergänzt:

Der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung aus 0255/2021 vom 20.9.2021 Drs.Nr.0255/2021 wird umgesetzt. Eine Ergänzung um die Anlage 1 findet nicht statt.

Begründung:

Der gesetzliche Rahmen ist durch das Landesbaurecht vorgegeben und den Belangen des Denkmalschutzes ist bei Abwägung der Interessen genüge getan.