Gestaltungssatzung: Keine zusätzlichen Begrenzungen für Solaranlagen
Die Beschlussvorlage wird wie folgt ergänzt:
Der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung aus 0255/2021 vom 20.9.2021 Drs.Nr.0255/2021 wird umgesetzt. Eine Ergänzung um die Anlage 1 findet nicht statt.
Begründung:
Der gesetzliche Rahmen ist durch das Landesbaurecht vorgegeben und den Belangen des Denkmalschutzes ist bei Abwägung der Interessen genüge getan.
Wir möchten unsere Webseite für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern. Dazu verarbeiten wir Ihre Daten und arbeiten mit Cookies.
Um den vollen Funktionsumfang bieten zu können, verarbeiten wir Ihre Daten auf unseren eigenen Systemen. Darüber hinaus integrieren wir von externen Anbietern Inhalte wie Videos oder Karten und tauschen mit einigen Anbietern Daten zur Webanalyse aus.
Dienste: Google Analytics, Google Maps Embed, YouTube Embed, Instagram Embed, Facebook Embed.