Gestaltungssatzung: Keine zusätzlichen Begrenzungen für Solaranlagen
Die Beschlussvorlage wird wie folgt ergänzt:
Der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung aus 0255/2021 vom 20.9.2021 Drs.Nr.0255/2021 wird umgesetzt. Eine Ergänzung um die Anlage 1 findet nicht statt.
Begründung:
Der gesetzliche Rahmen ist durch das Landesbaurecht vorgegeben und den Belangen des Denkmalschutzes ist bei Abwägung der Interessen genüge getan.