Gemeinsamer Antrag von CDU und FDP zum EGZ

Änderungsantrag zu den Tagesordnungspunkten zu Drucksache 1388/2019 und 1396/2019 für die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 17.06.2019

Die CDU-Fraktion und die FDP-Fraktion beantragen den folgenden Änderungsantrag zu den Drucksachen 1388/2019 und 1396/2019 auf die Tagesordnung der Ausschuss-sitzung am 17.06.2019 zu nehmen:

Änderung der Beschlussfassung zu Drucksache 1388/2019 und 1396/2019

Der Haupt- und Finanzausschuss möge beschließen:

  1. Die bisherigen Beschlüsse des Ausschusses für Umwelt, Bau, Verkehr, Stadt-entwicklung, Energie und Klimaschutz und des Haupt- und Finanzausschusses zu Drucksache 1388/2019 werden aufgehoben.
  2. Die bisherigen Beschlüsse des Haupt- und Finanzausschusses zu Drucksache 1396/2019 werden aufgehoben.
  3. Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt zur Kenntnis, dass die evangelische Kirche Dörnigheim das Kaufangebot der Stadt für ein Teilgrundstück des evangelischen Gemeindezentrums nicht angenommen hat.
  4. Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt zur Kenntnis, dass die der evangeli-schen Gemeinde Dörnigheim vorliegenden Investorenplanungen für eine Wohnbebauung (Stand 13.05.2019) ohne neuen Bebauungsplan realisiert werden können und der Magistrat im Rahmen seiner verwaltungsrechtlichen Entscheidungskompetenz über die Erteilung des Einvernehmens entscheiden wird.
  5. Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt die Leistungsbeschreibung für das Investitionsprojekt 61001-1902 „Erwerb Teilfläche EGZ Dörnigheim“ zu streichen. Die veranschlagten 800.00 € werden je zur Hälfte auf die Investitionsprojekt 50501-0001 „Darlehen f. sozialen Wohnungsbau“ und 50501-0002 „Rückkauf von Belegungsrechten“ übertragen.
  6. Der Magistrat wird beauftragt, die evangelische Gemeinde dabei zu unterstützen, zusätzliche Mittel zur Sanierung des evangelischen Gemeindezentrums aus Förderprogrammen des Bundes und des Landes zu akquirieren.

Begründung:

Das evangelische Gemeindezentrum in Dörnigheim ist eine für den Stadtteil bedeutsame Einrichtung des Gemeinwohls. Es leistet einen wichtigen Beitrag zur Integration und ist Standort eines freien Trägers der Kinderbetreuung. Die Gebäude bedürfen der dringenden Sanierung, um weiter genutzt werden zu können. Sollte diese Sanie-rung sich weiter verzögern, drohen die Schließung der Einrichtung und damit der Wegfall der Leistungen, die die Gemeinde an diesem Standort erbringt.

Die evangelische Gemeinde hat ein Konzept vorgelegt, wie sie aus eigener Kraft die Sanierung des Gemeindezentrums bewerkstelligen kann. Investoren würden hierzu Wohnbebauung auf einer Teilfläche des Gemeindezentrums errichten. Aufgrund der Lage dieses Wohnungsbaus und der erforderlichen Stellplatznachweise werden die Investitionen eine Höhe einnehmen, die mit mietpreisgebundenen Wohnungsbau nicht zu refinanzieren sind. Diese Form des Wohnungsbaus müsste von der Stadt mit unverhältnismäßig hohen Zuschüssen unterstützt werden. Das zeigen auch die von der evangelischen Gemeinde vorgetragenen Zahlen. Zugleich ist nachvollziehbar, dass die von der Stadt angebotene Kaufsumme nicht auskömmlich ist, um die Sanierung des restlichen Gemeindezentrums zu finanzieren.
Der Magistrat hat dargelegt, dass eine Realisierung des Bauprojektes ohne einen Bebauungsplan möglich ist. Das erforderliche Einvernehmen ist im Rahmen eines Verwaltungsaktes zu erteilen und entzieht sich damit der Entscheidungskompetenz der Stadtverordnetenversammlung.

Die Stadtverordnetenversammlung und ihre Ausschüsse sind in dieser Situation ge-fordert, dazu beizutragen, dass die Sanierung des Gemeindezentrums zügig voranschreiten kann, damit das soziale Angebot erhalten bleiben kann. Gleichzeitig ist sie gefordert, Steuermittel wirtschaftlich und sorgsam zu verwenden. All dies zusammen genommen begründet sich der vorliegende Antrag. Ergänzend wird zu den einzelnen Punkten wie folgt vorgetragen:

Zu 1 und 2: Die zuständigen Ausschüsse haben sich bereits mehrfach mit der Angele-genheit befasst und Beschlüsse gefasst, die zum Teil einer zügigen Umsetzung der Sanierung entgegen stehen. Insbesondere werden Bebauungspläne für das Areal oder alternativ auch städtebauliche Verträge gefordert, die nur mit einer hohen finan-ziellen Beteiligung der Stadt möglich werden. Deshalb sind die bisherigen Beschlüsse zu den Drucksachen 1388/2019 und 1396/2019 aufzuheben.

Zu 3: Dieser Beschlussvorschlag greift die aktuelle Sachlage auf, dass die evangelische Kirche das Grundstück nicht an die Stadt verkaufen möchte.

Zu 4: Dieser Beschlussvorschlag stellt die rechtliche Lage, wie sie vom Magistrat vor-getragen wurde und wie sie sich aus den Zuständigkeiten der städtischen Gremien ergeben, dar. Die Entscheidung über das Bauvorhaben wird zuständigkeitsgemäß dem Magistrat überlassen.

Zu 5: Dieser Beschlussvorschlag greift das Anliegen der Stadtverordnetenversammlung auf, weiteren preisgebundenen Mietwohnungsbau in der Stadt zu ermöglichen. Hierzu sollen die Mittel, die eigentlich für den Ankauf des Teilgrundstückes des Gemeindezentrums vorgesehen waren, gezielt für die Förderung des sozialen Woh-nungsbaus und den Rückkauf von Belegungsrechten umgewidmet werden. Dadurch wird sichergestellt, dass diese Mittel wirtschaftlich und vergleichbar zu anderen Maßnahmen mit dieser Zielsetzung eingesetzt werden.

Zu 6: Ungeachtet der eigenen Bemühungen der evangelischen Gemeinde Dörnigheim, ihr Gemeindezentrum aus eigener Kraft zu sanieren, sollte der Magistrat der Kirche dabei behilflich besondere Fördermittel zu erlangen, die vom Bund und vom Land für derartige Maßnahmen bereitgestellt werden. Dieser Auftrag wird mit diesem Teil des Beschlussvorschlags erteilt.