Gemeinsamer Antrag von CDU, Grünen und FDP zum Realgelände

Änderung der Beschlussvorlage

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Beschlussvorlage wird wie folgt neu gefasst:

  1. Die STVV stellt fest, dass in dem zum jetzigen Zeitpunkt nötigen Maße der geänderte Entwurf des Grundlagenvertrages den Beschlüssen vom 24.6.2024 entspricht. Noch ungeklärte Punkte werden im Bauleitverfahren geklärt.
  2. Klarstellend bekräftigt die STVV nochmals ausdrücklich den Beschluss vom Juni 2024, „dass – ein breiter Nahverkehrsweg das Gelände an der Kesselstädter Straße und Kennedystraße umläuft, an der Kesselstädter Straße möglichst in beiden Richtungen (in Abhängigkeit von der Nahverkehrsführung auf der gegenüberliegenden Straßenseite mit geeigneten Querungen), – die Anbindung an den im Gewerbegebiet liegenden Einzelhandel nachweisbar plausibel mit Nahverkehrsmitteln möglich ist, getrennt davon ein Fußweg verläuft und – eine Baumbepflanzung möglich ist, welche eine Wuchsentwicklung bis zur Gebäudehöhe ermöglicht, wodurch sich das Gebäude in die Umgebung einfügt.“
    Ob alternativ zur Baumbepflanzung an der Kennedystrasse eine Fassadenbegrünung ausreicht, ist im Rahmen der Bauleitplanung zu entscheiden.
    Die STVV stellt klar, dass unter Nahverkehr/Nahverkehrsmitteln die Definition gemäß Abschnitt 3d aus Drucksache 0580/2022 verstanden wird: Verkehre zwischen 10km/h und 30 km/h mit Fahrrädern, E-Scootern, Elektromobilen für Senioren und vergleichbare Personentransportmittel.
  3. Die STVV bekräftigt den Wunsch, dass bei einer deutlichen Reduktion des Einzelhandels (unter die bisher vorgesehenen 9.000 qm) vorrangig die Geschossflächenzahl unter Beibehaltung ökonomischer Belange reduziert werden soll. Die Reduzierung der Geschosshöhe darf nicht zu Lasten des Anteils der sozial geförderten Wohnungen gehen.
  4. Der Grundlagenvertrag wird mit der Instone Real Estate Development GmbH geschlossen. Der Magistrat wird zur Unterzeichnung ermächtigt und gleichzeitig beauftragt, auf die Berücksichtigung der noch offenen Punkte hinzuwirken.

Begründung

Die STVV hat am 24.6. beschlossen: „Die Übereinstimmung des geänderten Grundlagenvertrages mit den Vorgaben dieses Beschlusses ist vor Vertragsunterzeichnung durch die Stadtverordnetenversammlung festzustellen.“ Dies ist im Wesentlichen gegeben, dennoch sind einige Positionen klarzustellen.
Ob eine Wegbreite des Nahverkehrsweges von 4,50 Metern ausreichend ist, wird erst im Zusammenhang mit der konkreten Planung deutlich werden, welche auch die verschiedenen Richtungsverkehre wie in der Beschlussfassung beachtet. Die im Grundlagenvertrag jetzt erwähnten Rollatoren haben nichts mit den Nahverkehrsmitteln zu tun, sondern sind Gehhilfen und mithin dem Fußgängerverkehr zuzuschlagen. Ob eine Fassadenbegrünung an der Kennedystraße ausreichend ist oder durch eine andere Gebäudeanordnung die Beschlüsse vom Juni 2024 umgesetzt werden sollen, kann im späteren Verfahren entschieden werden.
Selbiges gilt für die Konsequenzen einer eventuell verringerten Einzelhandelsfläche.
Auf eine weitere Verschiebung des Grundlagenvertrages sollte verzichtet werden, weil dieser noch kein Baurecht schafft. Gleichzeitig sollen aber die offenen Klärungspunkte im weiteren Verlauf aktiv vertreten werden, weil ohne deren Berücksichtigung nach dem Willen der STVV kein Baurecht geschaffen werden kann.