Gemeinsamer Antrag und Zusatzantrag der FDP zur Vorlage Konsolidierte Fassung des Planungsentwurfes im Rahmen der Entwicklung eines Bebauungsplanes „Zwischen Kennedystraße und Alter Kesselstädter Weg“

Gemeinsamer Antrag CDU, Bündnis90/Die Grünen, SPD, FDP:

Die Vorlage erhält nachfolgende Fassung:

I. Der Magistrat wird aufgefordert, im Rahmen der Entwicklung eines Bebauungsplanes „Zwischen Kennedystraße und Alter Kesselstädter Weg“ in der Gemarkung Dörnigheim, den Vorhabenträger Instone Real Estate Development GmbH aufzuerlegen, eine konsolidierten Fassung des Planungsentwurfes vorzulegen. Als Grundlage für diesen Entwurf dient der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 18.07.2022.

II. Die konsolidierte Fassung des Planungsentwurfs wird den städ4schen Gremien bis Dezember 2022 vorgelegt und in den zuständigen Ausschüssen bis Februar 2023 beraten.

III. Unter Berücksich4gung einschlägiger Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung, des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung Maintal vom 18. Juli 2022 (Drucksachennummer 0580/2022) und des konsolidierten Planungsentwurfs legt der Magistrat einen städtebaulichen Vertrag mit der Instone Real Estate Development GmbH zur Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung bis Juni 2023 vor.

IV. Der Magistrat wird gebeten eine Workshop-Reihe zu den Themenbereichen städ4sche Infrastruktur, Wohnraumentwicklung, Städtebau und Verkehrswende mit den jeweils zuständigen Ausschüssen zu ini4ieren. Ziel der Workshops ist die Beteiligung von Bürger*innen, Politik, Verwaltung, Expert*innen und Vorhabenträgern auszubauen und für die Themenbereiche zu sensibilisieren, neue Impulse zu entwicklen und eine breite Akzeptanz für die Vielzahl an Aufgaben, Beschlüssen und Herausforderungen zu gewinnen.

Begründung:

Die Verhandlungsgruppe hat in einer Sitzung über die Möglichkeiten zur Ausgestaltung des städtebaulichen Vertrages mit dem Vorhabenträger Instone Real Estate beraten. Für den weiterführenden Findungsprozess eines Bebauungsplanes und städtebaulichen Vertrages, ist eine Umsetzung der Beschlusslage in einen neuen Planungsentwurf notwendig. Mit den Beratungsergebnissen können sodann die Verhandlung begonnen werden und ein finales städtebauliches Konzept unter Berücksich4gung der bestehenden Beschlusslagen verhandelt werden.

Ergänzung FDP:

Der gemeinsame Änderungsantrag der Fraktionen CDU, SPD, Bündnis90/Die Grünen, FDP vom 31.10.2022 wird wie folgt ergänzt:

1. Am Ende von Ziffer 1 wird ergänzt:
„Der Magistrat wird aufgefordert, den Investor um eine Stellungnahme zu bitten, ob und inwieweit er sich den öffentlich diskutierten Vorschlag „Leben mit Wasser“ zumindest in Teilen zu eigen macht.“

2. Am Ende von Ziffer 4 wird ergänzt:
„Die Workshop-Reihe soll durch eine professionelle externe Moderation begleitet werden.“

Begründung:

In dem frühen Stadium der Planung ist zu klären, ob der vorgebrachte Vorschlag „Leben mit Wasser“ eine Chance auf (teilweise) Realisierung hat. Dies ist im Sinne einer frühzeitigen Bürgerbeteiligung und des Investors, um spätere Umplanungen im förmlichen Bebauungsplanverfahren abzuwenden. Für die weiteren Entscheidungen ist hierbei die Stellungnahme des Investors von besonderer Bedeutung.

Wenn die Workshop-Reihe mit Bürgerbeteiligung effektiv gestaltet werden soll, muss zur Bewältigung der Komplexität der Thematik und der Unterschiedlichkeit der Interessenslage von Investoren, Bürgern und Bürgerinnen sowie der Stadt eine externe Moderation dafür Sorge tragen, dass der Diskussionsprozess geordnet und zielorientiert erfolgt. Das haben bisher alle entsprechenden Verfahren auch in anderen Kommunen gezeigt.