Gemeinsamer Antrag: Prüfung Rechenzentrum bei B-Plan-Verfahren Maintal West

Ergänzung der Beschlussvorlage

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Vorlage wird wie folgt ergänzt:

„Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen, ob im Rahmen der Änderung des Bebauungsplans in seinem Geltungsbereich eine Fläche für ein Rechenzentrum ausgewiesen werden kann. Weiterhin wird der Magistrat beauftragt zu prüfen, welche weiteren Flächen im Gebiet der Stadt sich für die Errichtung eines Rechenzentrums eignen.“

Begründung:

Der Bedarf für Flächen zur Errichtung von Rechenzentren im Rhein-Main-Gebiet ist groß. Die zunehmende Digitalisierung führt zu einer Zunahme dieser Einrichtungen, wie das Beispiel Hanau zeigt. Diese Gewerbeeinrichtungen zeichnen sich durch wenige störende Emissionen aus und verfügen über eine hohe Wertschöpfung. Maintal ist für die Errichtung von Rechenzentren ein guter Standort, da wichtige Glasfaserkabel durch das Stadtgebiet verlaufen.
Die Anpassung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Maintal West“ bietet eine günstige Gelegenheit, zu prüfen, ob dort oder an einer anderen Stelle im Stadtgebiet ein Rechenzentrum angesiedelt werden kann.